Während bisher nur die ca. 400 Spitzenbeamt:innen der EU-Kommission ihre Lobbytreffen veröffentlichen müssen, sind ab dem neuen Jahr alle Beamten bis zur Referatsleitungsebene dazu verpflichtet. Das ist ein enormer Transparenzgewinn: Statt bisher 400 legen nun 1500 Beamt:innen ihre Lobbytreffen offen.
Protokolle von jeder Sitzung
Hinzu kommt, dass alle Beamten und die Kommissar:innen auch Kurzprotokolle veröffentlichen müssen. Das ist auch für die bisher veröffentlichten Lobbytreffen eine Neuerung. Da manche Titel von Lobbytreffen – z.B. „Austausch“ oder „Kennenlernen“ oft wenig aufschlussreich sind, ist auch diese Neuerung enorm hilfreich. Außerdem wurde uns in der Vergangenheit auf Nachfrage hin oft erklärt, es gebe kein Protokoll von einer bestimmten Sitzung – das dürfte nach den neuen Regeln nun nicht mehr möglich sein.
Bundesregierung muss sich ein Beispiel nehmen
Die Öffentlichkeit kann dadurch ganz konkret sehen, wer bei Gesetzgebungsverfahren mitgemischt hat und ob verschiedene Interessengruppen ausgewogen beteiligt waren. Diese Transparenz geht weit über die Regeln in Deutschland hinaus: Hier müssen nicht einmal Mitglieder der Bundesregierung Angaben zu Lobbyterminen machen. Die nächste Bundesregierung muss sich ein Beispiel an der EU nehmen: Es gibt keinen Grund, warum nicht auch deutsche Politiker:innen in Regierungsverantwortung und wichtige Beamte Transparenz über ihre Lobbytreffen herstellen sollten!
Ein wichtiger Schritt für das EU-Transparenzregister
Zu den erweiterten Pflichten gehört auch, dass diese 1.500 Beamt:innen explizit nur noch Lobbyakteure treffen dürfen, die im EU-Transparenzregister eintragen sind. Das ist ein ebenso wichtiger Schritt wie die Transparenz der Treffen, denn: Bisher konnten Lobbyist:innen alle Beamten unterhalb der Ebene der Generaldirektor:innen (vergleichbar mit den deutschen Staatssekretären) treffen, auch wenn sie den Eintrag ins EU-Transparenzregister verweigerten. Sie konnten sich damit problemlos mit den Fachbeamten über die Inhalte bestimmter Gesetzgebungsverfahren austauschen – ein enormes Schlupfloch im EU-Transparenzregister. Vor allem, weil das Register nicht rechtsverbindlich für die Lobbyist:innen ist und die Treffen mit der Politik das einzige Druckmittel sind, über die das Register verfügt.
Intransparente Lobbyarbeit wird erschwert
In Brüssel wird es jetzt also deutlich schwieriger für Lobbyist:innen, das Licht der Öffentlichkeit zu scheuen. Seit 2014 die Europäische Kommission ihre Kommissar:innen und deren Kabinette verpflichtet hat, ihre Lobbytreffen offenzulegen und nur registrierte Lobbyist:innen zu treffen, haben wir eine Ausweitung dieser Regel auf viel mehr Beamte gefordert. Auch während der Wahlen zu von der Leyens zweiter Amtsperiode haben wir diese Forderung mit Aktionen und offenen Briefen groß gemacht. Nach zehn Jahren setzt die Kommission diese Forderung nun um, ein großer Erfolg beharrlicher Arbeit.
Zum Weiterlesen
• Hier finden Sie den Beschluss der EU-Kommission
• Online-Petition von LobbyControl für Transparenzmaßnahmen vor Ursula von der Leyens Wiederwahl im Juli 2024