Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied gestern, dass die EU-Kommission die Namen von Lobbyisten offenlegen muss, die an Treffen mit der EU-Kommission teilnehmen. Geklagt hatte die Bavarian Lager Co. Ltd, ein englischer Importeur von deutschem Bier: Bavarian Lager wollte die Namen aller Teilnehmer an einem Treffen der EU-Kommission mit Vertretern der Bierindustrie und englischen Behörden von 1996 wissen, von dem es selbst ausgeschlossen war. Die EU-Kommission hatte mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre der Betroffenen fünf Namen geschwärzt.
Der EuGH widersprach nun der EU-Kommission. Eine Teilnahme eines Organisationsvertreters an einer Sitzung mit EU-Institutionen falle nicht in die Privatsphäre dieser Person. Der EuGH sagte zudem, dass Ausnahmen von dem Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten sehr eng ausgelegt werden müssten.
Schlag gegen die Geheimniskrämerei der EU-Kommission
Das Urteil ist ein weiterer Schlag gegen die Geheimniskrämerei der EU-Kommission und dürfte weitreichende Folgen haben. Bereits im Juli hatte der EU-Ombudsman die EU-Kommission gerügt, weil sie Informationen über Treffen von EU-Handelskommissar Peter Mandelson mit Unternehmenslobbyisten zurückhielt. Der Ombudsman hatte damals allerdings auf konkrete Schritte gegen die EU-Kommission verzichtet, bis das Urteil in dem Fall Bavarian Lager feststehe. Nun dürfte auch in den Fall Mandelson neue Bewegung kommen, der von unserer Partnerorganisation Corporate Europe Observatory (CEO) aus Amsterdam angeschoben wurde. Auf der CEO-Webseite findet man weitere Informationen zu diesem Fall.
Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für das Prinzip der Informationsfreiheit und für den freien Zugang zu staatlichen Dokumenten – zumindest auf europäischer Ebene. In Deutschland verweigert das Bundesfinanzministerium beispielsweise die Auskunft darüber, welche Denkfabriken und Lobbygruppen bei der Unternehmenssteuerreform eingebunden waren. Aktuell läuft das Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung unserer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
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