Update: 02.08.2023
Erfolgreiche Beschwerde: Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly hat dem EU-Parlament eine politische Ohrfeige verpasst. In einer heute veröffentlichten Entscheidung stellt O’Reilly fest, dass das Parlament gegen seine Pflicht verstoßen hat, Dokumente zeitnah herauszugeben. Sie bewertet die Verzögerung als schlechte Verwaltungspraxis und fordert das Parlament auf, diese zu beenden.
Update: 27.03.2023
Die EU-Ombudsfrau hat unsere Beschwerde angenommen und sogar eine eigene Untersuchung eingeleitet. Dabei geht es nicht nur um die verspätete Veröffentlichung von Dokumenten, sondern auch um unsere Forderung, wichtige Verhandlungsdokumente proaktiv zu veröffentlichen. Das ist eine gute Nachricht und könnte die wichtigen Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, dem Rat und der Kommission (dem so genannten Trilog) transparenter machen.
Viel zu oft verweigert oder verzögert die Europäische Union die Herausgabe wichtiger Dokumente über die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten (Trilog). Das ist ein Einfallstor für Lobbyismus. Zuletzt passierte uns das beim Digital Markets Act, der die Macht der großen Digitalkonzerne einschränken soll. Unser Antrag auf Dokumente, mit denen wir den Fortgang der weitgehend geheimen Verhandlungen nachvollziehen wollten, wurde zunächst abgelehnt, dann verschleppt und erst nach Abschluss der Verhandlungen beantwortet.
Verstoß gegen Offenlegungspflicht
Das Europäische Parlament hat damit gegen seine Pflicht zur Offenlegung der angeforderten Dokumente verstoßen. Wir bitten deshalb die EU-Bürgerbeauftragte darum, diesen Missstand zu untersuchen. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen Corporate Europe Observatory (CEO), FragDenStaat und Centre for Research on Multinational Corporations (SOMO) haben wir dazu eine Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten Emily O‘ Reilly eingereicht.
Die Beschwerde bezieht sich im Detail auf den Umgang des Europäischen Parlaments mit einem Antrag auf Zugang zu Dokumenten, den wir im Februar 2022 gestellt hatten. Angefordert hatten wir das sogenannte 4-Spalten-Dokument der damals noch laufenden Verhandlungen zum Digital Markets Act. Dieses Dokument bildete die Arbeitsgrundlage für die sogenannten Trilog-Verhandlungen.
In den ersten drei Spalten sind die Positionen der drei EU-Institutionen festgehalten, in der vierten Spalte der bisherige Kompromiss. Diese Dokumente werden nach jeder Verhandlungsrunde aktualisiert. Ohne Zugang zu den aktuellen Dokumenten ist eine kritische Begleitung der EU-Gesetzgebung in der entscheidenden Phase kaum möglich.
Recht auf Zugang zu EU-Dokumenten
Dokumente anzufragen ist ein wichtiges Instrument, um mehr Transparenz in die EU-Gesetzgebung zu bringen. Personen mit Wohnsitz in der EU haben das Recht auf Zugang zu allen Dokumenten, die sich im Besitz fast aller EU-Institutionen befinden. Vor kurzem hat die Bürgerbeauftragte der EU einen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht, der alle wichtigen Fragen rund um das Recht auf Zugang zu Dokumenten beantwortet.
Über die Plattform AsktheEU können Anfragen ganz einfach gestellt werden.
Proaktive Transparenz ist nötig
Wir begnügen uns jedoch nicht mit einer bloßen Beschwerde, sondern fordern im Falle der 4-Spalten-Dokumente eine proaktive Veröffentlichung dieser Dokumente. Wir Bürgerinnen und Bürger können die Entscheidungen der EU nur dann im Detail nachvollziehen, wenn die 4-Spalten-Dokumente zeitnah veröffentlicht werden. Dies erfordert zwangsläufig eine Veröffentlichung während der laufenden Trilogverhandlungen - nicht erst nach deren Abschluss.
Die proaktive Veröffentlichung ist der beste Weg, um eine rechtzeitige Offenlegung der Dokumente zu gewährleisten. Das Europäische Parlament hat die Möglichkeit, die Dokumente unmittelbar nach Abschluss einer neuen Verhandlungsrunde zur Verfügung zu stellen.
Dieser einfache Schritt zu mehr Transparenz ist eine Chance, die europäische Demokratie zu stärken und die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu verbessern. Wir werden Sie über den Fortgang der Beschwerde auf dem Laufenden halten.
- Download: Unsere Beschwerde an die EU-Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly (PDF, englisch).
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