Lobbyismus in der EU

Taschen voll Geld: Was aus dem Skandal im Europaparlament folgen muss

Ein beispielloser Korruptionsskandal erschüttert in diesen Tagen die europäische Politik.

von 22. Dezember 2022

Der Verdacht: Mehrere Abgeordnete und ein ehemaliger EU-Kommissar sollten im Sinne der Regierungen Katars und Marokkos Einfluss nehmen und dafür hohe Geldsummen erhalten. Der Skandal wirft ein Schlaglicht auf die Schwachstellen der Lobbykontrolle in Brüssel einerseits sowie auf das Thema Einfluss autokratischer Regierungen auf demokratische Verfahren in Europa andererseits. Was nun zu tun ist.

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Eva Kaili, abgesetzte Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments
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Eva Kaili, abgesetzte Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments

Seit vorletztes Wochenende die ersten Berichte über Ermittlungen der belgischen Staatsanwaltschaft gegen mehrere EU-Abgeordnete und Mitarbeitende des Europäischen Parlaments über die Ticker gingen, kamen täglich neue Details ans Licht. Das Bild ist dennoch immer noch unvollständig. Klar ist, dass große Mengen Bargeld in der Wohnung der inzwischen abgesetzten Ex-Vizepräsidentin des Parlaments, Eva Kaili, gefunden wurden. Kaili ist ebenso wie ihr Mann, Francesco Giorgi, und weitere Beschuldigte derzeit in Haft. Nach einer Vernehmung am Donnerstag soll über das weitere Verfahren entschieden werden. Giorgi - und inzwischen auch Kaili - sollen Medienberichten zufolge teilweise gestanden haben.

Nach ihrer Darstellung steht der Ex-Europaparlamentarier Pier Antonio Panzeri im Zentrum der Korruptionsaffäre. Ermittelt wird gegen mehrere aktive und ehemalige Abgeordnete sowie Mitarbeitende wegen Korruption, Geldwäsche und Bildung einer kriminellen Vereinigung. Ins Visier der Ermittlungen geraten ist zudem auch der ehemalige Migrationskommissar Avramopoulos, der ebenfalls Gelder erhalten haben soll. Damit weitet sich der Skandal auf die EU-Kommission aus.

Schnelle Reaktion des Europaparlaments

Natürlich gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Katar weist bisher jede Beteiligung von sich. Das EU-Parlament, die Gruppe der Sozialdemokraten dort, sowie Kailis griechische Heimatpartei PASOK reagierten in der Sache jedoch schnell. Kaili wurde aus ihrer Fraktion und Partei ausgeschlossen und als Vizepräsidentin abgesetzt. Diese schnelle Reaktion ist auf Grund der Schwere des Verdachts richtig.

Gemeinsam mit unseren Partnern in Brüssel formulierten wir in einem offenen Brief Forderungen an die EU-Abgeordneten.

Kaum fünf Tage nach den ersten Nachrichten über Ermittlungen verabschiedete das Europaparlament eine Resolution mit Vorschlägen zur Korruptionsbekämpfung und für mehr Transparenz, die auch Forderungen aus unserem Brief aufgriff. Unter anderem soll ein Sonderausschuss zur Untersuchung des Skandals eingesetzt werden. Doch dazu später mehr.

Ex-Abgeordneter als Schlüsselfigur

Der Sonderausschuss sollte sich unserer Auffassung nach auch mit der Frage auseinandersetzen, welche Privilegien und Vorteile ehemalige EU-Abgeordnete genießen und ob man diese nicht einschränken sollte – spätestens dann, wenn die ehemaligen Abgeordneten als Lobbyist:innen in Brüssel tätig werden. Die mutmaßliche Schlüsselfigur in, der italienische Sozialdemokrat und Gewerkschaftler Panzeri war schließlich selbst bis 2019 Mitglied im Europäischen Parlament (MdEP) und zuletzt Vorsitzender im Unterausschuss Menschenrechte. Nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament gründete er gemeinsam mit Giorgi die – vermeintliche – Menschenrechts-Organisation „Fight Impunity“.

Giorgi wiederum arbeitete bei der Organisation neben seiner Assistenten-Tätigkeit für den italienischen MdEP Andrea Cozzolino. Nach seiner Darstellung soll er für die Verwaltung des Bargeldes zuständig gewesen sein, während Panzeri der Kopf des Unterfangens war, über das mehrere Abgeordnete mutmaßlich Bestechungsgelder erhalten sollten. Während zunächst vor allem über Katar als Auftraggeber berichtet wurde, rückte nach Giorgis Aussagen auch das ebenfalls autokratisch regierte Marokko ins Blickfeld. Mit Marokko hatte Panzeri während seiner Abgeordnetenzeit als Vorsitzender der Delegation des Parlaments für die Maghreb-Staaten viel zu tun. Einiges deutet auf eine Beteiligung des marokkanischen Geheimdiensts hin und darauf, dass bei Panzeris Engagement das Land im Vordergrund stand, das in Sachen West-Sahara und Fischereirechte seit langem versucht, europäische Politik zu beeinflussen.

Tarnorganisation für kriminelle Aktivitäten

Sollte sich der Verdacht so bestätigen, wäre es eine besonders dreiste und zugleich besonders perfide Strategie. Besonders perfide ist es, wenn eine NGO, die sich ausgerechnet für Menschenrechte einsetzt, hier anscheinend als Tarnorganisation für kriminelle Aktivitäten genutzt wurde. So nimmt nicht nur das Ansehen des Europäischen Parlaments Schaden, sondern auch das Engagement für Menschenrechts-Anliegen von NGOs und Europäischem Parlament insgesamt wird beschädigt. Dabei ist es völlig unberechtigt, nun Menschenrechts-NGOs oder die Menschenrechtsarbeit des Parlaments grundsätzlich als unglaubwürdig zu diskreditieren.

Schwachstelle 1: Unzureichendes Lobbyregister

Doch die Beteiligung von Panzeris „Fight Impunity“-Organisation am Skandal weist auf eine riesige Schwachstelle bei den Regeln hin, die mit Transparenz unter anderem dabei helfen sollen, Korruption vorzubeugen: Ein echtes, verpflichtendes Lobbyregister gibt es in Brüssel nämlich immer noch nicht. Fight Impunity ist im Brüsseler Transparenzregister nicht eingetragen. Und das, obwohl die Organisation noch im Juni gemeinsam mit einer anderen Organisation, gegen deren Chef ebenfalls ermittelt wird, ausgerechnet in der Bibiliothek des EU-Parlaments eine Veranstaltung durchführte. Spätestens hier hätte jemandem auffallen müssen, dass die Organisation im offiziellen Register der Interessenvertretungen schlichtweg fehlt. Sicherlich, eine Eintragung hätte mögliche Korruption nicht unbedingt verhindert. Aber mit einem ordentlichen Register wäre es deutlich schwerer gewesen, finanzielle Verhältnisse zu verschleiern.

Ebenso wenig findet man im Transparenzregister Katar oder Marokko aktuell als Auftraggeber von Lobbyfirmen im Register. Bereits nach den bestehenden Vorschriften müssen nämlich auch Regierungen und Botschaften als Auftraggebende benannt werden, wenn sie professionelle Lobbyist:innen anheuern. Dass beide hier in Frage stehenden Regierungen im Register überhaupt nicht auftauchen, ist unglaubwürdig.

Aber was hilft ein Lobbyregister, wenn man sich nicht darauf verlassen kann? In Brüssel hat man viel zu lange darauf gesetzt, dass die Eintragung inzwischen „de facto“ verpflichtend sei. Schließlich sind EU-Offizielle angewiesen, sich nur mit registrierten Lobbyist:innen zu treffen. Doch umgekehrt heißt das: Wirklich etwas zu befürchten hat man nicht, wenn man unregistriert versucht Einfluss zu nehmen. Das Register ist eben nicht rechtlich verpflichtend. Und kontrolliert wird ohnehin kaum. Dafür fehlen dem Register-Sekretariat auch schlichtweg die Kompetenzen und Ressourcen.

Eine Stärkung des EU-Lobbyregisters mit wirksamen Kontrollen und Sanktionen sowie ausreichend Ressourcen dafür ist somit ein Baustein, um die Integrität der EU-Institutionen künftig besser zu schützen. Letztlich helfen Daten darüber, wer für wen in Brüssel tätig ist und wer wen trifft auch der Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung.

Schwachstelle 2: Die Verhaltensregeln für Abgeordnete

Doch an konsequenter Kontrolle und Durchsetzung der Regeln fehlt es nicht nur beim Lobbyregister, sondern auch bei den EU-Abgeordneten. Das Parlament rühmt sich gerne damit im Vergleich zu den Parlamenten in den Mitgliedstaaten besonders gute und umfangreiche Transparenz- und Integritätsregeln zu haben. Das stimmt in mancherlei Hinsicht – doch helfen die schönsten Regeln nichts, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert und ihre Verletzung nicht sanktioniert wird.

Bislang besteht das Kontrollgremium, das im Zweifel Regelverletzungen nachgeht, aus Abgeordneten des Parlaments. Dieses System der Selbstkontrolle gerät hier an Grenzen. Nur selten werden Verstöße geahndet, so manches Prüfverfahren versandet.

Schon lange fordern wir daher ein unabhängigeres Organ mit eigenen Untersuchungskompetenzen, auch für die anderen EU-Institutionen, vor allem auch für die Kommission. Das Parlament selbst hat dafür bereits 2021 Vorschläge vorgelegt, der Ball liegt hier bei der Kommission. Der aktuelle Skandal verleiht der Forderung nach einem „Independent Ethics Body“ nun mehr Nachdruck. Bei der aktuellen Ausweitung des Skandals auf die Kommission selbst, muss die Kommission jetzt endlich handeln und das Vorhaben nicht weiter auf die lange Bank schieben.

Eine bessere Aufsicht, so die Hoffnung, würde Schluss mit einer Kultur machen, in der über kleinere Regelverletzungen immer wieder großzügig hinweggesehen wird. Integrität und eine Sensibilität für problematische Interessenkonstellationen müssen künftig groß geschrieben und täglich gelebt werden. Regelverletzungen müssen spürbare Folgen haben.

Doch auch bei den Regeln selbst sollte nachgebessert werden. So wahnsinnig scharf sind die Verhaltensregeln nämlich in der Tat nicht. Einladungen zu Luxusreisen sollten künftig schlichtweg verpflichtend ausgeschlagen werden. Und wenn EU-Abgeordnete künftig ihre Treffen mit Vertreter:innen anderer Staaten transparent machen, wie das Parlament es nun in seiner Resolution vorsieht, ist das gut.

Aber schwach sind die Regeln in Brüssel und Straßburg besonders dort, wo es ums Geld geht: EU-Abgeordnete müssen anders als Bundestagsabgeordnete (seit diesem Jahr) ihre Nebeneinkünfte nicht auf Euro und Cent offenlegen. Auch müssen sie keine Angaben zu Kunden oder Klienten machen, wenn sie nebenher zum Beispiel als selbstständige Berater:innen arbeiten. Das ist ein riesiges Einfallstor für Interessenkonflikte und illegitime Einflussnahme, dass dringend geschlossen werden muss.

Ebenso müssen Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften prinzipiell zwar angezeigt werden, aber hier bleibt den Abgeordneten viel Interpretationsspielraum. Und es wird offenbar auch nicht so genau hingeschaut oder nachfragt. Dabei wären erweiterte Auskunftspflichten über Vermögen ein wichtiges Instrument zur Vermeidung unzulässiger Einflüsse. Insofern ist es richtig, dass das Parlament in seiner Resolution auch hier einen Vorschlag gemacht hat. Demnach sollen die Abgeordneten zu Beginn und zum Ende des Mandats Angaben ǘber Vermögensverhältnisse machen. So würden größere Unregelmäßigkeiten sichtbar. Das wäre auf jeden Fall ein Fortschritt. Es muss aber sichergestellt werden, dass dann in allgemeinen Angaben nicht doch problematische Details verstecken. Hierfür braucht es wiederum eine effektive Aufsicht. Außerdem darf so eine Regelung nicht einfach umgangen werden können, indem Firmenanteile oder anderes Vermögen auf Ehepartner:innen oder Kinder übertragen wird.

Dass Familienmitglieder eine Rolle spielen, sehen wir in solchen Fällen immer wieder. Auch hier waren mindestens der Vater von Kaili als auch Frau und Tochter von Panzeri in den Korruptionsskandal verwickelt.

Parallelen zu Aserbaidschan-Skandal

Überhaupt erinnert der Marokko-Katar-Skandal im Europäischen Parlament in einigen Punkten stark an Versuche anderer Staaten, unliebsame Berichte über die Lage der Menschenrechte in ihrem Land zu verhindern, allen voran Aserbaidschan. Die inzwischen verstorbene Bundestagsabgeordnete Karin Strenz übertrug eine der in den Ermittlungen relevanten Firmen an ihren Ehemann. Das musste nach den damaligen (und auch heutigen) Regeln im Bundestag nicht angezeigt werden. Gegen Strenz wurde ermittelt, da sie im Verdacht stand über eine komplizierte Firmenkonstruktion Geld aus Aserbaidschan im Gegenzug für politischen Einfluss erhalten zu haben. Schlüsselfigur ist der CSU-Politiker Eduard Lintner, über den mutmaßlich Gelder an verschiedene Abgeordnete in mehreren europäischen Ländern verteilt wurden. Der Verschleierungsaufwand war hier ungleich größer als das bei Panzeri der Fall zu sein scheint. Mehr zum Aserbaidschan-Skandal im Lobbyreport 2021.

Einflussstrategien autoritärer Staaten

Der aktuelle Skandal ist durchaus ein Anlass auf die Einflussstrategien autoritärer Regierungen in den liberalen Demokratien des Westens zu schauen. Dass Staaten ihre politischen und wirtschaftlichen Interessen im Ausland vertreten, ist zunächst einmal völlig normal, legitim und unproblematisch – solange das offen und transparent (und friedlich) läuft.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten die Einflussstrategien insbesondere autoritärer Regierungen aber insgesamt stärker in den Blick nehmen und dort Gegenstrategien entwickeln, wo demokratische Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse untergraben werden.

Hier geht es um Einflussnahme auf Wahlkämpfe, um die Beeinflussung von medialer Berichterstattung und Diskursen in sozialen Medien. Es geht aber auch um Spionage, Überwachung und Desinformation. Passenderweise hat das europäische Parlament genau dazu einen Sonderausschuss eingesetzt, der in seinem Bericht viele sinnvolle Vorschläge macht.

Wiederkehrende Instrumente der Einflussnahme

Ob Aserbaidschan, Marokko, Katar oder auch Putins Russland oder die Ukraine zur Zeit des prorussischen Janukowitsch-Regimes, es zeigen sich wiederkehrende Muster bei den eingesetzten Mitteln, um Politik und Medien in der EU zu beeinflussen. Manche davon sind problematischer als andere.

a) PR- und Lobbyfirmen beauftragen

Ähnlich wie Konzerne kaufen sich auch Regierungen gerne zusätzliche Lobby- und Kommunikationsexpertise ein. Insbesondere, wenn die Kontaktnetzwerke in den wichtigen Hauptstädten fehlen oder das eigene Image ein wenig aufgehübscht werden könnte, kommen die Profis zum Einsatz. Das ist an sich nicht problematisch, aber auch hier sollte Transparenz gelten und Ross und Reiter klar benannt werden.

Katar arbeitet in Deutschland unter anderem mit der PR-Agentur MC Group zusammen. Die Abgrenzung zwischen Public Relations (PR) und Lobbying ist dabei nicht immer ganz klar. Die Agentur MC Group steht nicht im neuen deutschen Lobbyregister. Dabei verschickte die Agentur im Auftrag der katarischen Botschaft eine Einladung zu einem Abendempfang im Berliner Luxushotel Ritz Carlton an Bundestagsabgeordnete, wie die Tageszeitung „Die Welt“ herausfand.

Das wäre nach der Definition des Lobbyregister-Gesetzes zumindest mittelbare Interessenvertretung und damit registrierungspflichtig. Sichtbar im Lobbyregister in Deutschland ist dagegen die Firma Friedrich 30 als Lobbydienstleister für Katar. Bemerkenswert: Hier sind der ehemalige BND-Chef Gerhard Schindler sowie der ehemalige Koordinator der Bundesregierung für die Nachrichtendienste, Günther Heiß, mit an Bord. Was genau die Truppe um den ehemaligen SPD-Staatssekretär Fritz Rudolf Körper im Auftrag von Katar für Lobbyarbeit gegenüber Bundestag oder Bundesregierung macht, bleibt aber offen. Die Lücken im deutschen und europäischen Lobbyregister zeigen, dass sowohl in Berlin als auch in Brüssel noch deutlich nachgebessert werden muss, was Umfang und Qualität der Daten in den Registern betrifft.

b) Einbindung einflussreicher Ex-Politiker:innen

Nicht immer finden sich bei den Lobbyagenturen auch gleich ehemalige hochrangige Politiker:innen und Ex-Geheimdienstchefs. Dabei sind insbesondere ehemalige Regierungsmitglieder besonders geeignet, wenn man sich als Staat Fürsprecher:innen aufbauen möchte und werden daher von so manchen Drittstaaten-Regierungen umworben.

Russland beispielsweise heuerte über seine staatlichen oder staatlich kontrollierten Konzerne reihenweise ehemalige Spitzenpolitiker:innen an. Dazu gehörte der französische Ex-Premier Francois Fillon, der ehemalige finnische Ministerpräsident Esko Aho in Frankreich (Fillon), die Ex-FPÖ-Außenministerin Österreichs Karin Kneissel und natürlich den deutschen Ex-SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder an.


Weniger bekannt in Europa: Im Zuge der Ermittlungen gegen den Ex-Wahlkampfmanager Donald Trumps, Paul Manafort, sagte dieser in den USA aus, er habe mit Geld der Janukowitsch-Regierung ein Netzwerk aus elder statesmen aufgebaut, die sogenannte Habsburg-Gruppe. Zu dieser Gruppe sollen der ehemalige polnische Staatspräsident Aleksander Kwaśniewski sowie der frühere österreichische Bundeskanzler und SPÖ-Vorsitzende Alfred Gusenbauer und der frühere EU-Kommissionspräsident und italienische Ministerpräsident Romano Prodi gehört haben.

Solche elder statesmen für die eigene Sache gewinnen zu können, hat offensichtlich große Vorteile. Wenn sich ein Ex-Kanzler zu außenpolitischen Themen äußert, ist das den Medien in der Regel eine Meldung wert. Dazu kommt ein umfangreiches Netzwerk und die Fähigkeit, als ehemaliges Regierungsmitglied viele Türen öffnen zu können, in der Politik, aber auch in der Wirtschaft, in den Medien, in Kultur und Sport.

Im Zuge der europäischen Sanktionen gegen Russland hat die Kommission nun vorgeschlagen, EU-Bürger:innen Posten in russischen Konzernen zu verbieten. Im Konflikt mit Russland kommt dieser Vorschlag nun allerdings reichlich spät. Es ist aus unserer Sicht fraglich, ob ein solches Verbot überhaupt der richtige Weg ist. Vielmehr sollten die Regeln für Wechsel aus der EU-Kommission oder den nationalen EU-Regierungen in Lobbytätigkeiten allgemein strenger und die Karenzzeiten ausgedehnt werden.

c) Einmischung in Wahlkämpfe

Ob mit gezielter Desinformation, Propaganda oder gar finanzieller Unterstützung wohlgesonnener Parteien oder Kandidat:innen – die Beeinflussung von demokratischen Wahlen gehört ebenfalls zum Repertoire der Einflussnahme. Auch hier stand nach den US-Präsidentschaftswahlen vor allem Russland in der Kritik. Zum Einsatz kamen damals zuvorderst Trollarmeen in den sozialen Netzwerken, um bestimmte Botschaften zu verbreiten und Fehlinformationen zu streuen.

Aber auch direkte finanzielle Einflussnahme spielt eine Rolle: Erst kürzlich veröffentlichten der US-Geheimdienst einen Bericht, nach dem Russland seit 2014 mehr als 300 Mio. Dollar für Wahleinmischung in 24 Ländern ausgab. Diese Gelder sollen an Parteien und Kandidat:innen geflossen sein.

Das zeigt: Eine robuste Regelung zur Parteien- und Wahlkampffinanzierung ist nicht nur zur Abwehr unzulässiger Lobbyeinflüsse nötig, sondern auch gegenüber solchen Wahlinterventionen aus dem autokratischen Ausland. Aktuell werden in Brüssel neue Vorschriften für politische Werbung diskutiert, und auch die Ampel in Berlin hat Maßnahmen für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung angekündigt. Der Korruptionsskandal mahnt, diese Initiativen nicht zu verschleppen. Die Wahl zum Europäischen Parlament steht bereits 2024 an, die Bundestagswahl ein Jahr später.

d) Eigene Lobbyorganisationen oder Think Tanks gründen

Freundschafts- und Netzwerkforen, Denkfabriken, Stiftungen, es gibt viele Möglichkeiten, durch Finanzierung oder den Aufbau von eigenen Organisationen ein Netzwerk aufzubauen, Themen zu setzen und Fürsprecher:innen zu gewinnen. Von ausländischen Regierungen unterstützte oder gesteuerte Organisation sind nicht per se fragwürdig oder problematisch. Zugleich gehören sie in den Blick genommen, wenn es um die Einflussstrategien von Drittstaaten geht.

Für die Aserbaidschan-Connection in Deutschland spielte etwa das Deutsch-Aserbaidschanische Forum (DAF) eine wichtige Rolle. In Vorstand und Kuratorium tummeln sich Ex-Politiker:innen wie Michael Glos (CSU) und Johannes Kahrs (SPD). Ehrenvorsitzender ist der ehemalige CDU-Politiker und heutige Aserbaidschan-Lobbyist Otto Hauser, der bis Oktober 2021 auch Honorarkonsul Aserbaidschans war.

Im Europäischen Parlament gerieten durch den aktuellen Skandal sogenannte „Freundschafts-Gruppen“ in den Fokus. Dabei handelt es sich um inoffizielle Gruppen von Abgeordneten zur Beziehungspflege mit einzelnen Ländern außerhalb der EU. Diese Gruppen gehören formal nicht zum Parlament, veranstalten aber durchaus eigene Reisen. Die Finanzierung läuft dabei gerne über Sponsoren oder über die Regierungen der Partnerländer direkt.

Diese Gruppen bieten damit ebenfalls ein großes Einfallstor für unzulässige Einflussnahme und sollten in dieser Form nicht weiter bestehen.

e) Sport und Kultur durch Sponsoring unterstützen

Wie auch bei Verbänden und Unternehmen ist das Sponsoring von Kultur- und Sportevents auch für Staaten eine relativ einfache Möglichkeit, sich in gutem Lichte im Zielland zu präsentieren. Russische Konzerne waren hier bis Februar dieses Jahres besonders aktiv, Gazprom etwa war der Hauptsponsor von Schalke 04. Es handelt sich um systematische Imagepflege.

Auch Katar tritt als großzügiger Sponsor auf. Für Aufsehen und viele Diskussionen vor Ort sorgten katarische Finanzierungsangebote zum Wiederaufbau von Fußballplätzen im von der Flutkatastrophe stark betroffenen Ahrtahl. Wir fordern insbesondere von Sportvereinen einen kritischen Umgang mit dem Sponsoring durch autokratische Staaten oder staatseigene Unternehmen. Andernfalls tragen diese zur Imagepflege autokratischer Regime bei.

Grenzen der Lobbykontrolle

Bei diesen fünf Strategien handelt sich nur um eine Auswahl. Den Fünfen gemeinsam ist, dass sie klassischen Lobbystrategien von Unternehmen und Verbänden in mancherlei Hinsicht ähneln. Daher sind die allgemeinen Lobbyregeln in vielen Fällen auch relevant, wenn es um die Einflussnahme von Drittstaaten geht.

Ob beim Lobbyregister, einer Karenzzeit als Abkühlphase für ehemalige Regierungs- oder Kommissionsmitglieder, der Umgang mit Interessenkonflikten bei Abgeordneten oder der Wahlkampffinanzierung, gute Regeln, die effektiv kontrolliert werden, sind hier essentiell.

An ihre Grenze stoßen Mittel der Lobbykontrolle aber dann, wenn nachrichtendienstliches Vorgehen ins Spiel kommt. Doch auch diese Sphäre gehört zum Spektrum der Einflussstrategien dazu, und zum Teil überlappen sich die Bereiche.

So hat Katar nach Recherchen des Schweizer Fernsehens eine US-amerikanische Beratungsfirma, Global Risk Advisors, unter Vertrag genommen, um Kritiker:innen und Journalist:innen auszuspähen und mit Schmierenkampagnen zu diskreditieren. Marokko wiederum soll in die Pegasus-Affäre verwickelt sein. Pegasus ist eine sehr mächtige Überwachungssoftware einer israelischen Firma, mit Hilfe derer Marokko unter anderem den französischen Präsidenten Emmanuel Macron ausgespäht haben soll. Der marokkanische Geheimdienst spielte möglicherweise auch im Fall Panzeri-Giorgi eine Rolle.

Fazit: zeitnahe und umfassende Konsequenzen aus dem Skandal

Das Europäische Parlament und die EU insgesamt sollten den aktuellen Skandal zum Anlass nehmen, sich gründlich mit den Einflussstrategien autoritärer Regierungen in Europa auseinanderzusetzen und Gegenstrategien entwickeln. Der Bericht des Sonderausschusses zu ausländischer Einflussnahme auf demokratische Prozesse in der EU bildet dafür eine gute Grundlage.

Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen grundsätzlich ihre Abwehrkräfte gegen unzulässige Einflussnahme stärken. Robuste Lobbyregeln, mehr Transparenz bei Treffen, eine wirksame und ausreichend lange Karenzzeit, ein guter Whistleblower-Schutz und strikte Regeln bei der Parteien- und Wahlkampffinanzierung sind dabei ebenso wichtig wie starke und gut ausgestattete Stellen und Behörden, die die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren und durchsetzen.

Die wichtigsten Forderungen als Konsequenz aus dem Skandal im Überblick:

  • Stärkung von Aufsichts- und Ermittlungsbehörden mit ausreichend Personal und Kompetenzen (OLAF, Europäische Staatsanwaltschaft).
  • Schaffung eines unabhängigeren Ethik-Organs mit Untersuchungskompetenzen für die EU-Institutionen
  • Wirksame Durchsetzung und Ausweitung des Europäischen und der nationalen Lobbyregister.
  • Offenlegung der Lobbytreffen von EU-Abgeordneten und der Arbeitsebene der EU-Kommission.
  • Ausweitung der Erklärung finanzieller Interessen von Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf Informationen zu Vermögen, Beteiligungen, Transparenz über Klienten oder Kunden bei Beratungstätigkeiten.
  • Beendigung der Privilegien von Ex-Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Ex-Kommissaren (etwa Enziehung des Zugangs zu Parlament und Kommission).
  • Verhinderung von Wahlkampfbeeinflussung: Parteienfinanzierung, politische Werbung und Drittkampagnen regeln.
  • Stärkung des Whistleblower-Schutzes im Europäischen Parlament.
  • Um Einflüsse auf demokratische Verfahren durch autokratische Regime gezielt abzuwehren, wäre zudem eine weitergehende Regelung überlegenswert, wie sie etwa das australische Foreign Influence Transparency Scheme vorsieht. Denkbar wäre entsprechend ein European Foreign Influence Transparency Scheme.

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