Eine Arbeitsgruppe von Europaparlament und EU-Kommission hat gestern ein gemeinsames Lobbyregister beider Institutionen angekündigt. Das klingt erstmal erfreulich – aber bei näherem Hinsehen ist die Erklärung enttäuschend. Wenn die Erteilung eines Hausausweises für das Europaparlament (EP) tatsächlich an die Eintragung in das Lobbyregister gekoppelt würde, würde das zwar den Anreiz zur Registrierung verstärken. Aber auch ohne Hausausweis können Lobbyisten Zugang zum Europaparlament bekommen. Letztlich bleibt das Register freiwillig und die Erklärung von EP und EU-Kommission ist zudem relativ vage, wie das gemeinsame Register wirklich aussehen soll. Die großen Schwachpunkte des Kommissionsregisters werden in der Erklärung nicht angesprochen (vergleiche unsere Analyse von Januar, pdf auf englisch). Für weitere Hintergründe und Kritik sei aus Zeitgründen auf die englische Pressemitteilung unseres europäischen Netzwerkes ALTER-EU verwiesen (pdf-Version hier).
Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.