Am vergangenen Mittwoch befasste sich der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages mit dem Thema Transparenz bei der politischen Interessenvertretung. Anlass war eine öffentliche Anhörung zu Anträgen der beiden Oppositionsfraktionen, die die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters fordern. Wir waren dazu als Sachverständige geladen – ebenso Transparency International (TI), die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung (degepol) sowie die beiden Staatsrechtler Prof. Schliesky (Kiel) und Prof. Sodan (Berlin). Die schriftlichen Stellungnahmen aller Sachverständigen finden Sie hier.
Während TI, wir und auch die Berufslobbyisten von der degepol die Einführung eines verpflichtenden Registers (und damit im Kern die Anträge von Linken und Grünen) befürworteten, meldeten die Professoren Schliesky und Sodan verfassungs- und grundrechtliche Bedenken an. Wie so oft bei dem Thema, wurde die weitere Diskussion dadurch erschwert, dass unter Begriffen wie „Lobbyismus“ oder „Transparenz“ jeder etwas anderes verstehen zu scheint. Zudem stößt bei CDU/CSU schon die Frage, ob es überhaupt ein Mehr an Transparenz braucht, zum Teil auf Ablehnung. Das macht eine konstruktive Auseinandersetzung darüber, welche Probleme ein Lobbyregister lösen kann und soll und welche Fragen dabei auftreten, nicht leichter.
Gesetzentwurf als Diskussionsgrundlage
Auch aus diesem Grund haben wir uns mit der Plattform abgeordnetenwatch.de zusammengetan, um einen modellhaften Gesetzentwurf für ein Lobbyregister zu entwickeln. Keine einfache Aufgabe. Doch der Gesetzentwurf wird klar ersichtlich machen, welche verfassungsrechtlichen Fragen sich tatsächlich stellen und wie diese lösbar sind. Auf dieser Grundlage lässt sich dann hoffentlich konstruktiver diskutieren.
Deutlich wurde in der Anhörung erneut, dass andere Länder wie Kanada oder Irland in Sachen Lobby-Transparenz wesentlich weiter sind als wir hier in Deutschland. Ähnliche Instrumente wie dort sollten auch hier möglich sein, ohne die grundrechtliche Berufsfreiheit, die besonderen Rechte der Abgeordneten oder das Anwaltsgeheimnis auszuhebeln. Doch uns ist klar, dass ein Gesetz, das Lobbyakteure zu Transparenz verpflichtet, für Deutschland ein großer Schritt ist und verfassungsrechtliche Abwägungen bei der Formulierung selbstverständlich eine Rolle spielen müssen. Dass es mehr Transparenz braucht, ist angesichts der wachsenden, zunehmend unübersichtlichen Lobbyszene nicht zu leugnen. Die demokratische Öffentlichkeit weiß viel zu wenig darüber, wer in Berlin in wessen Auftrag, mit welchen Mitteln und mit welchem Ziel versucht, politische Entscheidungen zu beeinflussen. Das sehen auch rund 80 Prozent der Menschen in Deutschland so, wie unsere Umfrage letztes Jahr zeigte. Und das zeigen auch die insgesamt bald 250.000 Unterschriften, die wir und unser Partner Campact für ein Lobbyregister gesammelt haben. Vielen Dank dafür an alle Unterstützerinnen und Unterstützer!
Transparenz und Bürgerbeteiligung sind für uns keine leeren Worte. Deshalb wollen wir über den Sommer hinweg mit allen Interessierten diskutieren und herausarbeiten: Wie wird das Lobbyregister funktionsfähig, wie lassen sich Detail-Probleme lösen und Gegenargumente entkräften?
Was ein Lobbyregister eigentlich ist, macht unser kurzes Erklärvideo anschaulich:
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