Macht der Digitalkonzerne

Airbnb & Co. im Kampf gegen die Kommunen

In vielen Städten gibt es große Auseinandersetzungen um Online-Plattformen wie Airbnb, über die Wohnungen temporär vermietet werden können. Kritiker befürchten, dass Airbnb & Co zu höheren Mieten und Verdrängung von Mietern beitragen. Mit Hilfe ihres europäischen Lobbyverbands wollen die Plattformen lokale Regeln gegen Zweckentfremdung aushebeln. Eine brisante Lobbygeschichte.
von 13. Juni 2018

In vielen Städten gibt es große Auseinandersetzungen um Online-Plattformen wie Airbnb, über die Wohnungen temporär vermietet werden können. Kritiker befürchten, dass Airbnb & Co die Umwidmung von Wohnraum in Ferienwohnungen befördern und so zu höheren Mieten und der Verdrängung von Mietern beitragen. Über die europäische Ebene versuchen die Firmen nun, den Handlungsspielraum der Städte einzuschränken. Mit Hilfe ihres europäischen Lobbyverbands wollen sie lokale Regeln gegen Zweckentfremdung aushebeln. Eine brisante Lobbygeschichte.

Airbnb geriet mit seiner weltweiten Expansion früh in zahlreiche Konflikte mit den Behörden. In vielen Städten gab es Versuche, die Kurzzeit-Vermietung von Wohnungen einzuschränken. Airbnb reagierte darauf, indem das Unternehmen die eigenen Nutzer/-innen politisch aktivierte. Weltweit gründete das Unternehmen in den letzten Jahren sogenannte „Homesharing Clubs“. Diese sollten die Anbieter von Ferienwohnungen im Sinne von Airbnb gegen Regulierungsversuche mobilisieren, etwa indem diese Briefe an Politikerinnen und Politiker schreiben, diese besuchten oder eigene Veranstaltungen organisierten (siehe Kasten unten).

UnFairbnb Logo CEODie Studie UnFairbnb unserer Partnerorganisation Corporate Europe Observatory zeigt nun eine zweite brisante Strategie der Online-Plattformen: Über ihren Lobbyverband, die European Holiday Home Association (EHHA), versuchen sie, Regeln gegen Zweckentfremdung auszuhebeln. Diese lokalen Regulierungen – so argumentiert der Lobbyverband – seien eine Verletzung des EU-Binnenmarktes. Bereits 2016 hatte der Lobbyverband EHHA eine formale Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Sie richtete sich gegen lokale Regeln in Barcelona, Berlin, Brüssel und Paris, die die Vermietung von Ferienwohnungen begrenzen und den Wohnungsmarkt schützen soll.

Ein heikles Lobbypapier

In welchem Ausmaß Airbnb die lokalen Regeln angreift, geht nun aus einem Lobbypapier des europäischen Verbands EHHA hervor. Das Papier hatte Corporate Europe Observatory erst nach viel Gezerre mit der EU-Kommission erhalten. Die Kommission hatte das Papier lange unter Verschluss gehalten, weil es angeblich „Geschäftsgeheimnisse“ enthalte. Ein genauer Blick zeigt aber: Das Papier enthält keine Daten zu den Unternehmen und ihren Geschäften, sondern nur deren politische Positionen.

Diese zeigen, dass die Online-Plattformen lokale Maßnahmen gegen Zweckentfremdung weitgehend aushöhlen wollen. Die Plattformen beschreiben sich in dem Papier als reine Vermittler und lehnen die Verantwortung für illegale Aktivitäten auf ihren Plattformen ab. Sie wollen nicht zur aktiven Suche nach illegalen Angeboten auf ihrer Seite gezwungen werden. Sie wehren sich gegen Genehmigungspflichten, Schwellenwerte für Vermietungsdauer und Regeln, die zwischen privaten und professionellen Vermietern unterscheiden. Das alles sind Elemente der Regeln, die in den Städten zum Schutz des lokalen Wohnungsmarkt eingeführt wurden.

Was das für Berlin bedeuten würde

Die Schärfe dieser Positionen wird deutlich, wenn man sie mit den Berliner Regeln gegen Zweckentfremdung vergleicht. In Berlin gab es die schärfsten Auseinandersetzungen mit Airbnb und Co. in Deutschland. Bereits Ende 2013 verabschiedete der Berliner Senat ein Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Das Gesetz stieß auf massive Kritik bei den Plattformen und den Vermietern von Ferienwohnungen.

Im Frühjahr 2018 wurde das Gesetz reformiert. Die privaten Homesharer hatten sich besonders gegen die Gleichbehandlung der Vermietung eigener Wohnungen mit professionellen Vermietern gewehrt. Airbnb hatte die Gründung des Homesharing Clubs Berlin initiiert und ihn anfangs finanziell unterstützt (siehe unten). Die jüngste Neuregelung erleichtert nun die private Vermietung von Erst- und Zweitwohnungen, behielt aber eine Genehmigungspflicht bei. Für professionelle Anbieter von Ferienwohnungen wurden die Regeln und Sanktionsmöglichkeiten verschärft.

Airbnb umwirbt gewerbliche Anbieter

Airbnb hat die Berliner Neuregelung offiziell begrüßt. Das Lobbypapier von EHHA zeigt aber, dass die Branche über die europäische Ebene weitergehende Änderungen erreichen will: keine Genehmigungspflicht, keine separate Einschränkung für professionelle Anbieter. Tatsächlich hat Airbnb dieses Frühjahr um weitere professionelle Anbieter geworben: Das Unternehmen schrieb einen offenen Brief an „Boutique Hotels“ und Bed and Breakfast-Anbieter und kündigte neue Kategorien für professionelle Anbieter auf der eigenen Plattform an. Das zeigt, dass das Unternehmen sich nicht nur mit privaten Vermietern zufrieden geben will. Airbnb ist längst ein Großunternehmen, in dem Milliarden an Risikokapital stecken und das große Wachstumspläne verfolgt.

Wenn sich ein Startups in ein Großunternehmen umwandelt, gehört dazu auch der Ausbau der Lobbyarbeit. In Brüssel hat Airbnb laut Transparenzregister die Ausgaben für Lobbyarbeit zwischen 2015 und 2016 vervierfacht (letzte verfügbare Daten). Dieser Ausbau der europäischen Lobbyarbeit ist möglicherweise eine Reaktion auf lokale Widerstände: Trotz der Mobilisierung der Homesharer und eigener Lobbyarbeit musste das Unternehmen immer wieder Niederlagen einstecken, denn immer mehr Kommunen ergreifen mittlerweile Maßnahmen gegen den Boom von Ferienwohnungen und die Umwandlung privaten Wohnraums.

Schwieriges Feld für die EU

Für die EU-Kommission ist die Beschwerde der Vermietungsplattformen schwierig. Die Kommission sieht die „Sharing Economy“ als Wachstumsfeld. Doch zugleich wäre es in Zeiten wachsender Europa-Skepsis ein problematisches Signal, wenn die EU-Kommission den Handlungsspielraum von Städten und Gemeinden im Kampf gegen Wohnungsnot und steigende Mieten einschränkt.

Das laufende Beschwerdeverfahren sieht vor, dass die Kommission zunächst eine Diskussion mit den betroffenen Mitgliedsländern führt. Ist die EU-Kommission mit den Ergebnissen unzufrieden, kann sie ein formales Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Wenn sich auch darin keine Lösung durch Dialog ergibt, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Davon könnte auch Deutschland betroffen sein – und damit auch die Berliner Regelungen unter Druck geraten. Bis jetzt ist keine Entscheidung der EU-Kommission zu ihrem weiteren Vorgehen in Sachen Vermietungsplattformen bekannt. 2017 hat sie eine Reihe von Workshops zu diesen Fragen abgehalten. Die Gespräche gehen auch 2018 weiter (mehr Details zum Prozess in Unfairbnb auf Englisch).

Intransparenz nicht akzeptabel

Die Recherchen von CEO liefern wichtige Informationen über die Lobbyarbeit der Plattformen in Brüssel und über deren Positionen. Dass die EU-Kommission das EHHA-Papier lange unter Verschluss hielt, ist problematisch und ein schlechtes Zeichen. Denn das Papier ist ein klassisches Lobbypapier, die Rede von Geschäftsgeheimnissen kann nur als Ausrede verstanden werden. Erst nach einer Beschwerde bekam CEO nun das Papier, das mehr Licht auf die Lobbyarbeit der Plattformen wirft.

Angesichts der Brisanz des Themas ist es ein Verdienst, hier für mehr Transparenz zu sorgen. Es ist wichtig, dass Städte, Gemeinden, Bürger/-innen und Engagierte sich ein Bild über die politische Strategie von Airbnb & Co. machen können. Nur so können sie wirksam für ihre Interesse streiten und dafür sorgen, dass die Positionen der EU-Institutionen nicht vorrangig von der Lobbyarbeit der Plattformen geprägt werden.


Anhang: Homesharer zu Lobbyisten machen

Airbnb verkündete 2015, dass es bis Ende 2016 hundert sogenannte „Homesharing Clubs“ aufbauen wolle. Vorausge­gangen war ein Referendum in San Francisco über einen Vorschlag für striktere Homesharing-Regeln, die u.a. die Vermietung von Wohnungen auf 75 Tage im Jahr begrenzt hätten. Airbnb hatte seine Nutzer/-innen in den Wochen vor der Abstimmung mobilisiert, um für die Ablehnung der Neuregelung zu werben (etwa durch Tür-zu-Tür-Besuche). Am Ende wurde der Vorschlag mit 55% der Stimmen abgelehnt – wie von Airbnb erhofft. . Mit den Ho­mesharing Clubs wollte Airbnb diese erfolgreiche Strategie global ausweiten. In den letzten Jahren hat die Plattform rund um den Globus Community Organizer angestellt, die Homesharing Clubs initiieren und die politische Mobilisierung der Nutzer/-innen unterstützen.

Auch in Deutschland schalteten sich von Airbnb aufgebaute Homesharing Clubs in politische Auseinander­setzungen ein, etwa der Homesharing Club Berlin. Die Initiative bezeichnete sich als „private Homesharer“. Ein Homesharing-Aktivist sagte der taz: „Wir sind unabhängig und wollen auch so wahrgenommen werden.“

Aber nach Recherchen der taz hatte Airbnb das Gründungstreffen der Initiative organisiert, finanziert und die Referenten gestellt. Das Unternehmen finanzierte auch die Videos auf der Webseite der Gruppe. Insofern lässt sich das Engagement des Homesharing Clubs zumindest in der Anfangsphase nicht als unabhängig be­zeichnen. Es war eingebunden in eine globale Strategie von Airbnb, die eigenen ökonomischen Interessen gegenüber staatlichen Stellen mit Hilfe der eigenen Nutzer/-innen durchzusetzen. Später hat sich der Homes­haring Club Berlin nach eigenen Aussagen von Airbnb emanzipiert und nimmt inzwischen keine finanzielle Hilfe mehr an. Andere Homesharing Clubs in Deutschland scheinen noch ein engeres Verhältnis zu Airbnb zu haben. Die Plattform ver­sucht generell weiter, die Gastgeber für die eigene Lobbyarbeit zu aktivieren.

Das Problem bei dieser Strategie ist, dass die Verbindungen der Homesharing Clubs zu Airbnb häufig nicht klar sind. Beide Seiten stellen die Clubs gerne als unabhängig dar. Tatsächlich ist das Engagement der Homesharer real und nicht nur eine Inszenierung von Airbnb. Allerdings sind die Clubs maßgeblich von Airbnb aufgebaut, werden vielfach finanziell unterstützt und sind ein wichtiges Lobbyinstrument für das Unternehmen. Wenn Clubs von Airbnb unterstützt werden und mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, sollten sie das klar offenlegen. Auch wenn sich Clubs von Airbnb abgrenzen, sollten sie das deutlich machen. Denn es gibt neben Überschneidungen auch unterschiedliche Positionen: der Homesharing Club Berlin befürwortet etwa eine Trennung von privaten und gewerblichen Vermietern und ein Aussortieren illegaler Angebote durch die Plattformen selbst. Zwei der Positionen, die der Lobbyverband EHHA in seinem Papier ablehnt.


 

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