In seiner heutigen Sitzung will der Bundestag die neuen Regeln für die Offenlegung von Abgeordneten-Nebeneinkünften endgültig im Plenum beschließen. Ab der nächsten Legislaturperiode müssen Abgeordnete demnach ihre Nebeneinkünfte bis zu einer Obergrenze von 250.000 Euro in zehn Stufen offenlegen. Die bisherige Grenze lag bei 7.000 Euro. Daher ist es für die Öffentlichkeit bisher nicht nachvollziehbar, ob ein Abgeordneter für eine Nebentätigkeit 8.000 oder 80.000 Euro erhalten hat.
Offenlegung von höheren Nebeneinkünften
Die Regelung ist ein Fortschritt, aber wir bruachen weitere Verbesserungen. Positiv ist, dass die erweiterten Regelungen nun höhere Nebeneinkommen der Abgeordneten sichtbar machen. Wir kritisieren aber, dass die schwarz-gelbe Koalition eine Offenlegung auf Euro und Cent weiterhin ablehnt. Problematisch ist außerdem, dass die Neuregelung erst für den nächsten Bundestag gilt. Für die kommende Wahl müssen Wählerinnen und Wähler also weiter im Nebel stochern.
Transparenzlücken bleiben bestehen
Der Verbesserung bei den Stufen stehen drei unbearbeitete Probleme gegenüber:
- Redneragenturen: Wenn wie bei Peer Steinbrück Redneragenturen bei Vorträgen dazwischengeschaltet werden, bleiben die wahren Auftraggeber unbekannt.
- Anwälte und Unternehmensberater mit Bundestagsmandat: Diese müssten zumindest die Branchen von Kunden offenlegen. Diese Möglichkeit wird von den geltenden Verhaltensregeln für Abgeordnete bereits eingeräumt, von Schwarz-Gelb aber abgelehnt.
- Kontrolle und Sanktionen: Die bestehenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind nicht ausreichend.
Bei den Redneragenturen haben die Parteien einen Prüfauftrag für eine mögliche Regelung an die Bundestagsverwaltung gestellt. In diesem Bereich ist noch Bewegung möglich. Bei den Anwälten und der Kontrollfrage hat Schwarz-Gelb Reformen abgelehnt. Union und FDP blockieren also weiter eine umfassende Transparenz der Nebeneinkünfte. Die Erweiterung der Stufen kann nur ein Anfang sein – unterstützen Sie uns dabei, das Thema Lobbyismus und Transparenz in den Wahlkampf zu tragen!
Eine Aufschlüsselung der neuen Stufen sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Lobbypedia.
Update: Heute (15.4.) wurde ein freiwilliger Verhaltenskodex für Bundestagsabgeordnete auf ZEIT ONLINE vorgestellt. Abgeordnete, die den Kodex unterzeichnen verpflichten sich u.a. dazu, ihre Nebeneinkünfte auf Euro und Cent offenzulegen und auch die Höhe der Nebeneinkünfte zu begrenzen. Entwickelt wurde der Kodex von den Bundestagsabgeordneten Marco Bülow (SPD) und Gerhard Schick (Grüne). Ausführlich haben wir darüber hier berichtet.
Weitere Blogeinträge zum Thema Nebentätigkeiten:
- 24. Januar 2013: Fall Fuchs zeigt Handlungsbedarf bei Verhaltensregeln
- 18. Januar 2013: Unions-Fraktionsvize Fuchs machte unvollständige Angaben
- 29. November 2012: CDU-Gesundheitsexperte: brisante Nebeneinkünfte
- 30. Oktober 2012: Steinbrücks Vortragsliste zeigt: Transparenzregeln lückenhaft
- 4. Oktober 2012: Steinbrück-Debatte für echte Transparenz nutzen
- 14. Juni 2012: Politiker-Nebeneinkünfte heute wieder Thema
- 15. Juni 2011: Offener Brief für mehr Transparenz bei Abgeordneten-Nebeneinkünften
- 15. April 2011: Drastische Transparenzlücken bei Neuregelung von Nebeneinkünften
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