Am Montag lief die letzte Frist für den ehemaligen Innenminister Otto Schily ab, seine Nebentätigkeiten zum gemäß den geltenden Regeln für Bundestagsabgeordnete offen zu legen. Schily hatte um eine weitere Fristverlängerung bis zum 15. März gebeten. Schily möchte gerne die Rechtsanwaltskammer Berlin zum Schiedsrichter in dem Streitfall machen. Das Bundestagspräsidium stellte dagegen heute einen Verstoß des früheren Innenministers gegen die parlamentarischen Regeln zur Veröffentlichung solcher Nebentätigkeiten fest, berichtet Spiegel Online. Nun droht Schily die Verhängung eines Bußgeldes bis zu 44.000 Euro.
Zur Vorgeschichte siehe unsere Meldungen vom Januar, Dezember, November und Oktober. Einen guten Überblick bietet auch ein Bericht im Tagesspiegel von heute.
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