Der ehemalige landwirtschaftspolitische Sprecher von CDU/CSU im Bundestag, Peter Bleser, hat in der letzten Woche sein Amt als parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angetreten.
Laut Bericht der taz war er bis zu diesem Zeitpunkt ehrenamtliches Mitglied des Kuratoriums der Heinz-Lohmann-Stiftung, die von Deutschlands größtem Geflügelmäster PHW (Marke: Wiesenhof) gegründet wurde. Die Stiftung betreibt Forschungsprojekte über das Image der Lebensmittelindustrie und Verbraucherverhalten, um dazu beizutragen „dass Landwirtschaft und Verbraucher nicht weiter auseinander driften und bei Verbrauchern bestehende Verunsicherungen durch Informationen versachlicht werden“, so die Aufgabenbeschreibung der Stiftung in ihrem Tätigkeitsbericht (pdf).
Herr Bleser hatte seine Tätigkeit bei der Stiftung nicht der Bundestagsverwaltung gemeldet, obwohl dies die Verhaltensregeln für Parlamentarier verlangen. Wie die taz berichtet, begründet Bleser dies damit, dass „der Verband einer Stiftung mit nur lokaler Bedeutung gleichgestellt sei“. Wie er zu dieser Einschätzung kommt, erscheint uns doch sehr fragwürdig: Die Stiftung veranstaltete in den letzten Jahren regelmäßig Parlamentarische Abende in Berlin, die sich direkt an Abgeordnete richten, und hielt Symposien mit Beteiligung z.T. hochrangiger Politiker in verschiedenen Städten ab. Auch die weltweite Tätigkeit von PHW spricht gegen eine rein lokale Ausrichtung der Stiftung des Konzerns.
Das Verschweigen dieser Tätigkeit ist keine Lappalie, denn für die Wählerinnen und Wähler muss erkennbar sein, für wessen Interessen sich ein Abgeordneter engagiert. Gerade vor seiner Ernennung zum Staatssekretär hätte dieser Aspekt seines Profiles bekannt sein müssen, da sein Einfluss auf die Verbraucherschutz- und Landwirtschaftspolitik damit deutlich gestiegen ist. Dass er auf einem Gruppenfoto der Stiftung zu sehen sei, wie Bleser gegenüber der taz betonte, kann diesen Transparenzanspruch keinesfalls erfüllen.
Dieser Fall zeigt in aller Deutlichkeit, dass die Bundestagsverwaltung die Regeln für Nebeneinkünfte von Abgeordneten noch immer nicht konsequent umsetzt und ihre korrekte Anwendung nicht kontrolliert. Die Bundestagsverwaltung muss endlich ihre Hausaufgaben machen – ganz abgesehen von den notwendigen Verschärfungen der Regeln für Abgeordneten-Nebenjobs.
Weitere Infos zu Nebeneinkünften von Abgeordneten: LobbyControl-Studie, 2009
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