In den Medien wird heute berichtet, dass Bundestagspräsident Lammert die Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten bald veröffentlichen will. Auslöser ist ein Interview Lammerts mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gestern. Darin erklärt Lammert, dass er nicht weiter auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage einiger Abgeordneter gegen die neuen Transparenzregeln warten werde. Er fühle sich „verpflichtet, jene Daten zu veröffentlichen, die nicht Gegenstand verfassungsgerichtlicher Prüfung sind“.
Im Klartext:
1. Lammert wird weiterhin NICHT die vom Bundestag verabschiedeten und rechtsgültigen Transparenzregeln für die Abgeordneten umsetzen. Er will nur einen Teil der Informationen für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und das mehr als ein Jahr nach der eigentlichen Veröffentlichungsfrist. Wir werden also bald die Nebentätigkeiten der Abgeordneten kennen (wie früher auch), aber nicht die (in 3 Stufen anzugebene) Höhe der Nebeneinkünfte.
2. Lammert kümmert sich weiterhin nicht darum, dass die Klage der Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht keine rechtlich aufschiebende Wirkung hat. Nach Rechtslage müsste er längst alle Daten veröffentlicht haben.
In den Medien erscheint es nun jedoch so, als sei das Problem das Bundesverfassungsgericht. Es ist zwar richtig, dass es im Bundesverfassungsgericht ein Patt gibt und deshalb bislang kein Urteil (siehe den Bericht in der Frankfurter Rundschau). Aber das ändert nichts daran, dass es Lammert offensichtlich nach Gutdünken entscheidet, welche Regeln für ihn rechtsgültig sind. Oder wie es Wulf Schmiese in seinem Kommentar in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung beschreibt: Lammert „stoppte aus freien Stücken im März 2006 erst einmal das neue Gesetz, genauer gesagt: Er setzte die Veröffentlichungspflicht aus.“ „Aus freien Stücken“ – eine Schönfärberei ersten Ranges für die Tatsache, dass sich der Bundestagspräsident über vom Parlament beschlossene Regeln hinwegsetzt.
Dass er nun eine Teil-Umsetzung anstrebt, dürfte nicht nur mit den Verzögerung beim Bundesverfassungsgericht zu tun haben. Vermutlich will Lammert vor den kommenden Gesprächen über eine Diäten-Erhöhung auch die Angriffsfläche an diesem Punkt verringern.
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