Nebeneinkünfte

Morgiges Urteil im Fall Schily: Offenlegungspflichten müssen nachgebessert werden

Am morgigen Mittwoch, 30. September, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht die Klagen von Otto Schily und Volker Kröning. Beide klagen gegen das Ordnungsgeld, das das Bundestagspräsidium gegen sie verhängt hat, da sie sich weigern, ihre Nebeneinkünfte aufgeteilt nach einzelnen Mandanten offen zu legen. Dies schreiben die seit 2007 geltenden Offenlegungspflichten des Bundestags aber vor. Das Urteil soll […]
von 29. September 2009

Am morgigen Mittwoch, 30. September, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht die Klagen von Otto Schily und Volker Kröning. Beide klagen gegen das Ordnungsgeld, das das Bundestagspräsidium gegen sie verhängt hat, da sie sich weigern, ihre Nebeneinkünfte aufgeteilt nach einzelnen Mandanten offen zu legen. Dies schreiben die seit 2007 geltenden Offenlegungspflichten des Bundestags aber vor. Das Urteil soll am Nachmittag verkündet werden.

Unabhängig von dem morgigen Urteil müssen die Regeln des Bundestags über die Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften nachgebessert werden: Die Regeln sind zu ungenau, gewähren in der aktuellen Umsetzungspraxis zu viele Schlupflöcher und werden nicht wirkungsvoll kontrolliert. So sind Schily und Kröning die ersten, von denen überhaupt bekannt wird, dass gegen sie ein Ordnungsgeld verhängt wurde. Mehr dazu in unserer Studie von letzter Woche (pdf).

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