Am morgigen Mittwoch, 30. September, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht die Klagen von Otto Schily und Volker Kröning. Beide klagen gegen das Ordnungsgeld, das das Bundestagspräsidium gegen sie verhängt hat, da sie sich weigern, ihre Nebeneinkünfte aufgeteilt nach einzelnen Mandanten offen zu legen. Dies schreiben die seit 2007 geltenden Offenlegungspflichten des Bundestags aber vor. Das Urteil soll am Nachmittag verkündet werden.
Unabhängig von dem morgigen Urteil müssen die Regeln des Bundestags über die Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften nachgebessert werden: Die Regeln sind zu ungenau, gewähren in der aktuellen Umsetzungspraxis zu viele Schlupflöcher und werden nicht wirkungsvoll kontrolliert. So sind Schily und Kröning die ersten, von denen überhaupt bekannt wird, dass gegen sie ein Ordnungsgeld verhängt wurde. Mehr dazu in unserer Studie von letzter Woche (pdf).
Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.