Gemeinsam mit Transparency International Deutschland und Campact begrüßen wir die erweiterten Stufenregeln für Nebeneinkünften als Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist es bedauerlich, dass Schwarz-Gelb Anträge der Oppositionsparteien für eine Offenlegung auf Euro und Cent oder genauere Stufen abgelehnt hat. Auch bei den Anwälten bleibt die Intransparenz – das muss dringend nachgebessert werden.
Die Rechtsstellungskommission hat mit den Stimmen von Union und FDP beschlossen, die Stufenregelung beizubehalten und auf zehn Stufen bis zu 250.000 Euro zu erweitern. Bisher lag die Grenze bei 7.000 Euro. Zuvor hatten Union und FDP nach unseren Informationen den Antrag der SPD auf eine Offenlegung auf Euro und Cent abgelehnt; auch Anträge der Grünen auf weitere, detailliertere Stufen wurden abgelehnt.
Der Beschluss schafft mehr Transparenz über hohe Nebeneinkünfte von Abgeordneten – das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir freuen uns, dass Schwarz-Gelb sich angesichts des großen öffentlichen Drucks endlich bewegt hat. Das ist auch ein Erfolg für unsere Arbeit in den letzten Wochen. Allerdings sind sie nicht so weit gegangen, wie es wünschenswert gewesen wäre. Wir setzen uns weiter für eine genauere Offenlegung ein.
Transparenzlücken bei Anwälten und Redneragenturen bleiben
Außerdem bleibt die Transparenzlücke bei Anwälten und Unternehmensberatern unverändert bestehen. Zumindest die Wirtschaftsbranche, aus dem ein Mandat stammt, sollte offengelegt werden. Hier hat sich Schwarz-Gelb bislang nicht bewegt. Die Transparenzregeln müssen an diesem Punkt weiter nachgebessert werden.
Auch bei Redneragenturen gibt es bislang keine Fortschritte. Wenn Vorträge über solche Agenturen laufen, ist weiterhin nur die Agentur sichtbar, nicht der eigentliche Auftraggeber. Peer Steinbrück hatte nach öffentlicher Kritik angekündigt, die Auftraggeber freiwillig zu nennen. Aber das Problem trifft auch Koalitionsabgeordnete. So hat Eduard Oswald von der CSU etwa 17 Vorträge über die Agentur SpeakerAgency gehalten, deren Auftraggeber für die Wählerinnen und Wähler nicht erkennbar sind.
Weiter auf das Kleingedruckte achten
Positiv ist, dass heute keine erhöhte Bagatellgrenze beschlossen wurde und keine Verlängerung der Anzeigefrist von Nebentätigkeiten. Allerdings scheint hier das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein. Deshalb ist es wichtig, dass es im weiteren Prozess keine Verwässerungen geben wird. Die heutigen Beschlüsse der Rechtstellungskommission müssen noch vom Bundestag insgesamt bestätigt werden.
Hier unsere gemeinsame Pressemitteilung zum heutigen Beschluss.
Foto: Jakob Huber/ Campact
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