Eine aktuelle Studie (PDF) der Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory mit Unterstützung von LobbyControl zeigt: Mehr als vierzig Prozent der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments beziehen Nebeneinkünfte. In fast der Hälfte der Fälle sehen wir Potenzial für Interessenskonflikte gegeben. Wir fordern das EU-Parlament dringlich auf, in seinem neuen Verhaltenskodex neben mehr Transparenz auch klare Regeln einzuführen: Lobbytätigkeiten gehören ebenso verboten wie bezahlte Nebentätigkeiten bei Unternehmen, die ein spezifisches Interesse an der gesetzgeberischen Arbeit des/der Abgeordneten haben.
Die Studie, die 433 Abgeordneten aus 13 EU-Ländern, darunter Deutschland, auf ihre Nebentätigkeiten hin untersucht, zeigt: Mehr als vierzig Prozent der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament beziehen Nebeneinkünfte, entweder aus einer beruflichen oder einer anderen bezahlten Tätigkeit wie beispielsweise einem Aufsichtsratssitz. Nicht jede dieser Nebentätigkeit muss immer auch einen Interessenkonflikt bergen. LobbyControl hat bei seinen Recherchen aber etwa in der Hälfte der Nebentätigkeiten der deutschen EU-Abgeordneten Potenzial für einen solchen ausgemacht. Ein potenzieller Interessenkonflikt ist zum Beispiel gegeben, wenn Nebeneinkünfte von einem Unternehmen bezahlt werden, das ein spezifisches Interesse an der gesetzgeberischen Arbeit der Abgeordneten haben könnte. Wir stützen uns bei dieser Definition auf die Regeln für Kongressabgeordnete in den USA.
Mehrere Fälle bieten konkreten Anlass zur Sorge
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments treffen zahlreiche wichtige politische Entscheidungen, beispielsweise zur Ernährung, dem Verbraucherschutz oder dem Umgang mit dem Klimawandel. Dabei unterliegen sie kaum der Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Nicht nur klare Korruptionsbereitschaft wie die im März von der britischen Sunday Times veröffentlichten Fälle beeinflussen die Entscheidungsfindung der Abgeordneten. Auch wenn Mitglieder des Europäischen Parlaments hohe Einkünfte aus Organisationen und Unternehmen beziehen, kann potenziell ein Interessenskonflikt entstehen, weil die Abgeordneten Diener zweier Herren sind.
Wir präsentieren in der Studie Fälle auch von deutschen Abgeordneten, bei denen wir konkrete Sorge haben, dass solche Interessenkonflikte bestehen könnten. Hier eine Auswahl:
Andreas Schwab ist seit 2009 Rechtsanwalt bei der international tätigen Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle in Brüssel. Obwohl seine Tätigkeit dort als „of counsel“ angegeben ist, wirbt die Kanzlei offensiv damit, einen Abgeordneten des Europäischen Parlaments in ihrem Beratungsteam zu haben, der sie und ihre Mandanten „insbesondere an der Schnittstelle Europarecht / Europapolitik unterstützen“ wird. Im Jahr 2011 war Andreas Schwab, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Berichterstatter für die Richtlinie des Europäischen Parlaments über die Rechte der Verbraucher.
Herbert Reul ist Vorsitzender des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. Er ist daneben bezahltes Aufsichtsratsmitglied der RheinEnergie AG, an der der Energieriese RWE zu 20% beteiligt ist.
Christian Ehler ist Mitglied im gleichen Ausschuss und zugleich Generalbevollmächtigter der Cobios:Technologie-Zentrum GmbH, die Unternehmen der Life-Science-Branche an ihrem Standort in Berlin-Brandenburg berät, fördert und ansiedelt (derzeit 20 Unternehmen mit insgesamt über 500 Arbeitsplätzen , wie die Webseite angibt).
Angelika Niebler, ebenfalls Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ist Vorsitzende des Aufsichtsrates der Firma metabion international AG, welche Produkte und Unternehmen im Biotechnologie-Bereich verkauft. Das Einkommen aus dieser Tätigkeit gibt sie mit 85 Euro vor Steuern monatlich an. Zugleich arbeitet sie auf freiberuflicher Basis für die international tätige Anwaltskanzlei Bird&Bird, vor allem im Bereich IT und Medien. Angelika Niebler wird ebenso wie ihrem Ausschusskollegen Klaus-Heiner Lehne vom Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur vorgeworfen, sich während der Diskussion um die Patentrichtlinie im europäischen Parlament gegen jegliche Begrenzung der Patentierbarkeit stark gemacht zu haben.
Markus Ferber und Burkhard Balz sind beide Beiratsmitglieder der in München angesiedelten MuP Ingenieurgesellschaft Holding, laut Webseite eines der führenden deutschen Ingenieurunternehmen in den Bereichen Umwelt, Bau, Infrastruktur, Immobilien und Papier.
Dr. Anja Weisgerber, Mitglied des Umweltausschusses, ist „of counsel“ als Anwältin bei GSK Stockmann und Kollegen beschäftigt. Ihre Schwerpunkte sind Europarecht, Umweltrecht und Arbeitsrecht.
Jutta Steinruck, Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales, war bis März 2011 DGB-Vorsitzende der Region Vorder- und Südpfalz, laut Interessenerklärung in einer 25%-Stelle und ist seit dem europapolitische Sprecherin des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland.
Daneben sind auch altbekannte Fälle weiter aktuell, wie Elmar Brok, der für die Bertelsmann AG als „Senior Vice President Media Development“ fungiert, und Klaus-Heiner Lehne, der zugleich als Rechtsanwalt für die Kanzlei Taylor Wessing tätig ist und im Jahr 2008 für seine Rolle als starker Befürworter von Software-Patenten im Rechtsausschuss bei den Worst-EU-Lobby-Awards nominiert war. Patentfragen sind ein Schwerpunkt der Anwaltskanzlei Taylor Wessing, die laut eigener Homepage nationale und internationale Mandanten bei der Sicherung, der Verwertung und der Verteidigung ihrer gewerblichen Schutzrechte unterstützt. Klaus-Heiner Lehne ist seit dieser Wahlperiode Rechtsausschussvorsitzender. Zusätzlich ist er Beauftragter des Bundesverbandes der deutschen Tourismuswirtschaft.
Forderungen für die öffentliche Anhörung am 31. Mai
Die Studie macht erneut deutlich, dass es bei der nun infolge der Cash-for-Law-Skandale geplanten Neuregelung der Verhaltensregeln für Abgeordnete nötig ist, klare Grenzen für Nebentätigkeiten einzuführen. Das Parlament muss europaweit vorangehen und allen Lobbytätigkeiten für Abgeordnete klar eine Absage erteilen – ebenso wie allen bezahlten Nebentätigkeiten, bei denen die Geldgeber ein spezifisches Interesse an der gesetzgeberischen Arbeit der Abgeordneten haben. Der Skandal hat gezeigt, dass neue Regeln für mehr Transparenz, wie Auskünfte über die Höhe der Einkünfte, zwar ebenfalls nötig, aber nicht ausreichend sind. Des Weiteren müssen die finanziellen Interessenerklärungen der Abgeordneten auch regelmäßig kontrolliert werden. Das europäische Parlament verfügt derzeit über nur sehr wenige und schwammige Verhaltensregeln. Am Dienstag, dem 31.Mai, wird unser europäisches Netzwerk ALTER-EU unsere Forderungen bei der öffentlichen Anhörung zu neuen Verhaltenskodizes für Abgeordnete und Lobbyisten im Europäischen Parlament präsentieren. Auch den Vorschlag einer Deckelung der Nebeneinkünfte wollen wir dort einbringen.
In der Studie, die CEO mit Unterstützung von LobbyControl und Spinwatch durchgeführt hat, wurden insgesamt 433 Abgeordnete aus 13 EU-Mitgliedsländern untersucht. Insgesamt beziehen 35 Prozent der untersuchten Mitglieder des EU-Parlaments Nebeneinkünfte aus Tätigkeiten neben dem Mandat.
Bild: Alina Zienowisz, CC BY-SA 3.0
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