SPD und Grüne haben am Freitag angekündigt, die Regeln für Nebeneinkünfte im Alleingang verschärfen zu wollen. Bis Mitte Juni soll ein Gesetzentwurf vorliegen und bis Ende Juni bereits verabschiedet werden. Die wesentlichen Punkte: die Höhe der Nebeneinkünfte soll in drei Stufen gestaffelt veröffentlicht werden. D.h. Abgeordnete müssen offenlegen, ob ihre Nebeneinkünfte bis zur Hälfte der Bundestagsdiäten betragen, in Höhe der Diäten oder darüber hinaus liegen. Nebeneinkünfte ohne Gegenleistung sollen verboten werden. Es soll Sanktionen in Anlehnung an das Ordnungwidrigkeitenrecht geben und die Abgeordnetenbestechung soll zur Straftat werden.
Die Nichtregierungsorganisationen Transparency International und Campact haben die Ankündigung begrüßt – und zugleich eine Verfeinerung des Stufenmodells gefordert. Die untere Stufe (bis zur Hälfte der Diäten) müsse weiter unterteilt werden. Transparency hatte bereits Anfang des Jahres umfangreiche Vorschläge zur Neuregelung der Nebentätigkeiten vorgelegt. Die taz verweist in ihrer Bewertung darauf, dass Rot-Grün bereits 1995 einen weitergehenden Gesetzentwurf für mehr Transparenz der Abgeordneten-Einkünfte vorgelegt hatte. Diesen könne Rot-Grün doch jetzt wieder aus der Schublade holen, wenn sie auf eine Einigung mit der Opposition verzichten. Der Gesetzentwurf ist auf den Seiten von Transparency International dokumentiert.
Weitere Berichte: Tagesspiegel, Financial Times (mit einer Grafik zum Anteil der Abgeordneten mit beruflichen Nebentätigkeiten nach Fraktion).
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