Das Bundestagspräsidium hat heute einvernehmlich beschlossen, dass der frühere Innenminister Otto Schily (SPD) wegen Verstoß gegen die Transparenzregeln ein Ordnungsgeld in Höhe von 3 Monatsdäten (etwa 22.000 Euro) zahlen muss. Schily weigert sich weiterhin, seine Tätigkeiten neben dem Abgeordnetenmandat offen zu legen. Dafür hatte ihn das Bundestagspräsidium bereits im Februar gerügt. Die Geldstrafe war also überfällig – zugleich ist sie nur die Hälfte der maximal möglichen Strafe. Da Schily bewusst und fortgesetzt die Regeln verletzt, hätte die Strafe durchaus höher ausfallen können. Schily hat dagegen angekündigt, den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht zu bringen. Allerdings hatte bereits letztes Jahr das Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die Transparenzregeln abgewiesen.
Nachbesserung der Regeln nötig
Über den Fall Schily hinaus sind die Transparenzregeln selbst weiterhin verbesserungswürdig. Die Stufenregelung ist mangelhaft. Gerade bei der Angabe von jährlichen Einkommen liefert die oberste Stufe 3 (Nebeneinkommen über 7000 Euro) keine aussagekräftigen Daten. Außerdem schöpfen die von Bundestagspräsident Lammert vorgelegten Ausführungsbestimmungen die Möglichkeiten der Transparenzregeln nicht aus. Nach den Verhaltensregeln für Abgeordnete kann der Bundestagspräsident von Anwälten oder bei anderen Nebentätigkeiten mit Verschwiegenheitspflichten zumindest die Angabe der Branche der jeweiligen Auftraggeber verlangen. Darauf hat Lammert aber verzichtet, obwohl diese Angabe wichtig wäre, um mögliche Interessenskonflikte von Abgeordneten genauer einschätzen zu können. Es besteht also für das Präsidium und insbesondere Bundestagspräsident Norbert Lammert zusätzlicher Handlungsbedarf.
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