Nebeneinkünfte

Schily-Urteil: Keine Schlupflöcher für Rechtsanwälte – Bundestag muss Vorschriften jetzt nachbessern

Mit der Zurückweisung der Klage der Abgeordneten Otto Schily und Volker Kröning und der Aufhebung der gegen sie verhängten Ordnungsgelder sorgt das Bundesverwaltungsgericht gleich in zweifacher Hinsicht für mehr Klarheit bei den Transparenzregeln: Abgeordnete, die neben dem Mandat einer Rechtsanwaltstätigkeit nachgehen, können sich damit nicht länger auf ihre anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen berufen, um zentrale Anforderungen der […]
von 1. Oktober 2009

Mit der Zurückweisung der Klage der Abgeordneten Otto Schily und Volker Kröning und der Aufhebung der gegen sie verhängten Ordnungsgelder sorgt das Bundesverwaltungsgericht gleich in zweifacher Hinsicht für mehr Klarheit bei den Transparenzregeln: Abgeordnete, die neben dem Mandat einer Rechtsanwaltstätigkeit nachgehen, können sich damit nicht länger auf ihre anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen berufen, um zentrale Anforderungen der Offenlegungspflichten zu umgehen. Und: Auch in Sozietäten tätige Anwälte sind in die Transparenzregeln einzubeziehen. Beide Missstände hatte LobbyControl – neben vielen weiteren – in einer letzte Woche zu den Transparenzregeln veröffentlichten Studie (pdf) kritisiert.

Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist damit ein wichtiger Schritt zu effektiveren Transparenzregelungen für die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Mit seiner Zurückweisung der Klagen von Otto Schily und Volker Kröning hat das Gericht klargestellt, dass Anwältinnen und Anwälte sich nicht mit dem Argument anwaltlicher Verschwiegenheitspflichten um Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit herumdrücken können. Interessenkonflikte können bei der Kombination aus Abgeordnetenmandat und Anwaltsberuf durchaus schnell auftreten. Möglich ist etwa, dass Abgeordnete mit ihren Kanzleien Unternehmen beraten, während sie gleichzeitig in Fachausschüssen über die politischen Rahmenbedingungen der Branche mit entscheiden. Auch wird es heute immer üblicher, dass Anwaltskanzleien auch Lobbytätigkeiten übernehmen. Darüber müssen Bürgerinnen und Bürger sich ein Bild machen können. Die Aufschlüsselung der Nebeneinkünfte von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nach einzelnen Mandanten kann hier nur ein erster Schritt sein. Wirkliche Transparenz entsteht erst, wenn die Bundestagsverwaltung die in den Regeln vorgesehene Möglichkeit, Branchenangaben zu den einzelnen Mandanten von den Anwältinnen und Anwälten zu verlangen, auch umsetzt.

Hier wie auch an mehreren anderen Stellen wird mit der Umsetzung der Transparenzregeln unter Bundestagspräsident Lammert extrem lax umgegangen. Diese Problematik haben wir ausführlich in einer vergangene Woche herausgegebenen Studie beschrieben. Wir haben in ihr die Umsetzung und Einhaltung der vor zwei Jahren eingeführten Transparenzregeln für Abgeordnete untersucht. Sie zeigt  fehlende Angaben von Abgeordneten, mangelnde Kontrolle durch die Bundestagsverwaltung und zahlreiche Schlupflöcher.

Das Urteil bestätigt nun einen weiteren zentralen Kritikpunkt der Studie: Dass Partnerinnen und Partner von Anwaltssozietäten in der Praxis keinerlei Angaben zu Mandanten und den durch sie erzielten Einkünfte machen müssen, darf nicht sein. Dies ist ebenfalls in den Regeln so nicht vorgesehen. Das gestrige Urteil muss nun Anlass sein, die Regelungen für die Offenlegung der Nebentätigkeiten erstens vernünftig nachzubessern – und zweitens endlich auch richtig umzusetzen.

Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Bundesverwaltungsgerichtes (pdf) und von LobbyControl (pdf) zum Urteil.

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