Nebeneinkünfte

Steinbrücks Vortragsliste zeigt: Transparenzregeln lückenhaft

Peer Steinbrück hat heute detaillierte Informationen über seine Vorträge veröffentlicht. Die von ihm beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Vorträge zwischen 2009 und 2012 mit genauer Honorarhöhe, Thema und Auftraggeber aufgelistet und die Offenlegung nach dem Abgeordnetengesetz geprüft. Bis auf zwei Vorträge, die nicht ordnungsgemäß gemeldet wurden, haben sie keine Beanstandungen. Es ist gut, dass die Informationen […]
von 30. Oktober 2012

Peer Steinbrück hat heute detaillierte Informationen über seine Vorträge veröffentlicht. Die von ihm beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Vorträge zwischen 2009 und 2012 mit genauer Honorarhöhe, Thema und Auftraggeber aufgelistet und die Offenlegung nach dem Abgeordnetengesetz geprüft. Bis auf zwei Vorträge, die nicht ordnungsgemäß gemeldet wurden, haben sie keine Beanstandungen.

Peer Steinbrück, Pressefoto SPDEs ist gut, dass die Informationen über Auftraggeber und Honorare jetzt auf dem Tisch liegen. Herr Steinbrück hat damit einen wichtigen Schritt für mehr Transparenz gemacht. Wir kritisieren allerdings, dass er zwar alle Vorträge detailliert offenlegt, nicht aber seine anderen Nebentätigkeiten wie publizistische Tätigkeiten.

Zugleich werden anhand der Liste mehrere Probleme mit der bisherigen Handhabung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten deutlich, die auch von der durch die Rechtstellungskommission vorgeschlagene Neuregelung bisher nicht erfasst werden:

1) Regeln für Redneragenturen und Anwälte nötig
Der Fall Steinbrück zeigt, wie dringend Regeln für die über Redneragenturen vermittelten Tätigkeiten nötig sind. Um Interessenkonflikte zu erkennen, muss die Öffentlichkeit den genauen Auftraggeber kennen, nicht nur die vermittelnde Agentur. Hier müssen die Regeln dringend nachgebessert werden. Das gleiche gilt auch für Nebentätigkeiten von Anwälten und Unternehmensberatern. Hier sollte angesichts von Verschwiegenheitspflichten zumindest die Branche der einzelnen Kunden offengelegt werden.

2) Neue Stufen sind zu grob
Die vorgeschlagenen neuen Stufen sind weiterhin zu grob. Die meisten von Steinbrücks Vorträgen würden in die Stufe 7.000 bis 15.000 Euro fallen. Mit so einer Angabe blieben in Steinbrücks Fall etwa 50% der Einnahmen im Unklaren, da nicht sichtbar ist, dass der Großteil der Vorträge sich mit 15.000 Euro genau am oberen Rand der Stufe befindet.

3) Wirksame Kontrolle und Sanktionen fehlen
Die Tatsache, dass zwei Vorträge unbemerkt nicht gemeldet wurden und nun scheinbar folgenlos nachgemeldet werden konnten, wirft die Frage nach einer wirksamen Kontrolle und Sanktionen bei den Veröffentlichungspflichten auf. Die Bundestagsverwaltung behandelt bislang fehlerhafte Meldungen als Lappalie und macht von den Sanktionsmöglichkeiten wie Rüge oder Ordnungsgeldern praktisch keinen Gebrauch.

4) Abgeordnetenmandat muss im Mittelpunkt stehen
Die Anzahl der Vorträge und die Höhe der damit erzielten Einkünfte weist darauf hin, dass für Herrn Steinbrück seine Tätigkeit als Abgeordneter offenbar nicht im Mittelpunkt stand, wie es das Abgeordnetengesetz verlangt. Auch wird deutlich, wie viel Geld insbesondere die Finanzbranche bereit ist, für die Kontakte zu einzelnen Fachpolitikern auszugeben.

5) Steinbrücks Potential für Interessenkonflikte
Einzelne Vorträge von Herrn Steinbrück haben ein klares Potential für Interessenkonflikte und werfen die Frage nach besonderen Regeln für ehemalige Regierungsmitglieder auf. Besonders heikel ist der Vortrag bei bei der Anwalzkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, welche zuvor im Jahre 2008 vom Finanzministerium beauftragt wurde, ein Finanzmarktstabilisierungsgesetz und die Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung auszuarbeiten. Ebenfalls als besonders problematisch sticht die Zahlung von über 7000 Euro für den Geschäftsbericht des Baukonzerns Bilfinger Berger im Jahr 2010 hervor, bei dem Steinbrück sich zum Thema Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) äußerte. Hier ist die genaue Summe weiter unbekannt, da diese Nebentätigkeit als publizistische Tätigkeit nicht in der jetzt vorgelegten Liste der Vorträge enthalten ist. Als Mitglied der ÖPP Deutschland AG hatte Bilfinger Berger maßgeblich durch das Einwirken des Bundesfinanzministeriums profitiert. Das Ministerium stand zum damaligen Zeitpunkt unter der Leitung Steinbrücks.

Jetzt ist die Gelegenheit für die Regierungskoalition zu zeigen, ob es ihr mit ihren Rufen nach Transparenz ernst ist. Eine Verschärfung der Regeln ist überfällig. Mit der letzte Woche beschlossenen erweiterten Stufenregelung allein ist es nicht getan. Bis es zu einer neuen Regelung kommt, sollten alle Abgeordneten freiwillig ihre Einkünfte und Auftraggeber detailliert offenlegen.

Mehr Informationen über Peer Steinbrück finden Sie in unserer Lobbypedia.

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