Ein Schritt nach vorne: Der Ausschuss des Europäischen Parlaments zu Konstitutionellen Fragen (AFCO) stimmte gestern dem neuen Verhaltenskodex zu, der u.a. mehr Transparenz über Nebentätigkeiten und Einschränkungen bei Geschenken vorsieht. Abgeordnete dürfen kein Geld oder indirekte Belohnungen für die Einflussnahme auf Entscheidungen des Parlaments annehmen. Das bedeutet ein Verbot von Lobby-Nebentätigkeiten, soweit sie das Europaparlament betreffen. Die neuen Regeln sind die Konsequenz aus den Skandalen um bestechliche EU-Abgeordnete (“cash-for-law”). Dabei hatten Journalisten sich als Lobbyisten ausgegeben und Abgeordneten Geld für Gesetzesänderungen angeboten – und einige hatte angenommen.
Gemeinsam mit unserem Netzwerk, der Allianz für Lobby-Transparenz und ethische Regeln (ALTER-EU), begrüßen wir die neuen Regeln. Erfreulicherweise wurden einige Vorschläge zur Verwässerung des Verhaltenskodex abgelehnt. Bedauerlich ist aber, dass die schwache Definition von Geschenken und Zuwendungen den Kern des Vorschlags schwächt. Eigentlich sollen Abgeordnete keine Geschenke über 150 Euro annehmen, aber das gilt nicht für Hotelaufenthalte oder Flugtickets. Es besteht daher immer noch die Gefahr, dass sich Mitglieder des Europäischen Parlaments in Luxus-Hotels oder zu Reisen einladen lassen und so die Unabhängigkeit der Abgeordneten gefährdet wird. Außerdem wären wir bei einigen Punkten gerne weiter gegangen und hätten z.B. gerne eine Karenzzeit für EU-Abgeordnete eingeführt (siehe unsere Vorschläge von April, pdf).
Am 1. Dezember soll der Verhaltenskodex endgültig im Plenum des Europaparlaments angenommen werden. Da könnte die Regel zu Geschenken noch nachgebessert werden. In Kraft treten sollen die neuen Regeln dann am 1. Januar.
Weiterlesen:
- eine genauere Analyse des Entwurfs für den Verhaltenskodex (Juli)
- ein englischer Bericht im EUobserver: MEPs back new code of conduct after bribery scandal
Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.