Keine vier Wochen nachdem der neue Verhaltenskodex für EU-Abgeordnete in Kraft getreten ist, erlebt der Regelkatalog eine erste Bewährungsprobe. Der Geschäftsführer der finnischen Zentralhandelskammer, Risto E.J. Penttilä, möchte zum 1. März Abgeordneter in Brüssel werden, seinen bisherigen Job als Wirtschaftslobbyist als Nebentätigkeit aber weiterhin ausführen. Im neuen Kodex ist explizit geregelt, dass Abgeordnete „nur im öffentlichen Interesse“ handeln sollen und keinerlei Vereinbarungen eingehen dürfen „im Interesse einer anderen natürlichen oder juristischen Person zu handeln.“ Zugleich gehört es zum ausdrücklichen Auftrag der Finland Central Chamber of Commerce, Gesetze zu beeinflussen und Beziehungen zur EU zu unterhalten.
Um so erstaunlicher ist es, dass der juristische Dienst des EU-Parlaments offenbar keinerlei Konflikte mit dem Verhaltenskodex sieht, wie das Nachrichtenportal euobserver.com berichtet. Es wird sich nun zeigen, ob die bestehenden Regeln richtig angewandt werden, aber auch, ob die diese Regeln grundsätzlich ausreichen. Bereits Mitte letzten Jahres hatten wir auf einige Regelungslücken und all zu schwammige Formulierungen hingewiesen.
Bestehende Regeln müssen strikt angewandt werden
Penttilä soll den konservativen Abgeordneten Villa Itälä ersetzen, der sein Mandat aufgibt und zum Europäischen Rechnungshof wechselt. Penttilä zeigte sich zunächst nicht besonders begeistert, nun doch nach Brüssel zu ziehen, nachdem er den Einzug ins Parlament bei der letzten Europawahl knapp verpasst hatte. Presseberichten zufolge, zog Penttilä seinen prestigeträchtigen Job in der Handelskammer dem Abgeordnetendasein zunächst vor. Er gab an, dass es aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich sei, beide Tätigkeiten parallel auszuführen. Doch nach den Äußerungen aus dem Parlament hat sich Penttiläs Position verändert. Er will nun den neuen Kodex testen und behauptet, dass nach Auskunft des Parlaments alles in Ordnung sei, solange er seine Nebeneinkünfte gemäß der Regeln veröffentliche.
Verhaltenskodex verlangt mehr als Transparenz
Tatsächlich enthält der neue Verhaltenskodex verschärfte Regeln zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und -einkünften. Allerdings verschwinden Interessenkonflikte nicht allein dadurch, dass sie transparent gemacht werden. Daher enthält der Kodex auch Regeln zur Vorbeugung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten. Die entsprechenden Paragrafen sind allerdings recht schwach formuliert, obwohl sich der Lobbyskandal im März letzten Jahres um eben solche aus Nebentätigkeiten erwachsenden Interessenkonflikte drehte. Der Skandal um den österreichischen Abgeordneten Ernst Strasser und andere war der Anlass für das Parlament, den Kodex auszuarbeiten.
Gelingt es nun nicht in einem solch eindeutigen Fall eine Nebentätigkeit mit klaren Interessenkonflikten zu unterbinden, würde die Wirksamkeit des Kodex‘ deutlich geschwächt. Allerdings gilt der Kodex für Penttilä erst nach einem Einzug ins Parlament. Die Aufnahme des Mandats selbst kann durch den Kodex nicht geregelt werden. Auch für Penttilä wäre es sicherlich erstrebenswert, bereits vor dem Wechsel nach Brüssel Klarheit darüber zu haben, ob die bisherige Tätigkeit nebenbei weiterlaufen darf oder nicht.
Wir fordern: Europaparlament muss Pentillä stoppen
Vor diesem Hintergrund sind die vorschnellen Äußerungen der Rechtsexperten des Parlaments fragwürdig. Wurde hier überhaupt eine Einzelfallprüfung vorgenommen? Oder handelte es sich bei der Auskunft an Penttilä um eine allgemeine Aussage zu Nebentätigkeiten? Aus unserer Sicht handelt es sich klar um eine Verletzung selbst der bestehenden schwachen Regeln des Kodex. Wir rufen das europäische Parlament daher auf, Penttilä vor die Wahl zu stellen: Entweder Lobbyist oder Abgeordneter. In diesem Sinne haben wir im Rahmen unseres europäischen Bündnisses für Lobbytransparenz und -regulierung (ALTER-EU) einen offenen Brief an die Mitglieder des Präsidiums des Europäischen Parlaments geschickt.
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