Nach Medienberichten wird das Bundesverfassungsgericht am 4. Juli das Urteil über die Klage mehrerer Abgeordnete gegen die neuen Transparenzregeln für Nebeneinkünfte verkünden. Das Gericht hatte das Urteil mehrfach verschoben, weil es eine Patt-Situation unter den Richtern gab. Nach Informationen des «Kölner Stadt-Anzeigers» hat sich an dem Patt nichts geändert. Das würde bedeuten, dass die Klage abgewiesen wird. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte die Klage zum Vorwand genommen, die Nebentätigkeiten von Abgeordneten nicht zu veröffentlichen – obwohl die Klage rechtlich keine aufschiebende Wirkung hatte. Jüngst kündigte er an, er wolle demnächst die Nebentätigkeiten veröffentlichen, aber nur nach den alten Regeln. Proteste gegen sein rechtswidriges Agieren saß er bislang aus.
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