Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat die Entscheidung von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), vorerst keine Angaben zu Nebeneinkünften der Abgeordneten zu veröffentlichen, im Münchner Merkur als „ungeheuerlich“ bezeichnet: „Wenn der Bundestagspräsident als Chef der Bundestagsverwaltung erklärt, er werde das Abgeordnetengesetz erst einmal nicht vollziehen, stellt das die Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs dar.“
Anmerkung: Wenn sich Norbert Lammert nicht durch öffentlichen Druck zum Einlenken bewegen lässt, werden wir sicher über juristische Reaktionen nachdenken…
Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.