Nebeneinkünfte

Wir machen Druck für transparente Nebeneinkünfte

Gemeinsam mit Transparency Deutschland und Campact haben wir heute auf einer Pressekonferenz in Berlin unsere Forderungen nach mehr Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten und einer wirksamen Bestrafung von Abgeordnetenbestechung bekräftigt. In den letzten Tagen konnten wir über 60.000 Unterschriften sammeln, die wir morgen anlässlich einer Anhörung zum Thema Abgeordnetenbestechung an Mitglieder des Rechtsausschusses übergeben werden. […]
von 16. Oktober 2012

Pressekonferenz mit Campact und TI zu Abgeordnetenbestechung und Nebeneinkünften, 16.10.2012Gemeinsam mit Transparency Deutschland und Campact haben wir heute auf einer Pressekonferenz in Berlin unsere Forderungen nach mehr Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten und einer wirksamen Bestrafung von Abgeordnetenbestechung bekräftigt. In den letzten Tagen konnten wir über 60.000 Unterschriften sammeln, die wir morgen anlässlich einer Anhörung zum Thema Abgeordnetenbestechung an Mitglieder des Rechtsausschusses übergeben werden. Donnerstag früh werden wir die Unterschriften an die Mitglieder der so genannten Rechtsstellungskommission übergeben, die ab 8 Uhr über die Regeln zur Offenlegung von Nebeneinkünften verhandeln wird.

Auf der Pressekonferenz vertreten waren Christoph Bautz von Campact, Edda Müller von Transparency und Timo Lange von LobbyControl. Mehr als 30 Pressevertreter/innen waren vor Ort. Damit steigt der Druck auf die Fraktionen im Bundestag, am Donnerstag endlich für sinnvolle Transparenzregeln zu sorgen.

Stand der Debatte zu Nebeneinkünften

In den letzten Wochen war in der Presse von verschiedenen Vorschlägen zu lesen, wie Nebeneinkünfte offen gelegt werden sollen. Ein wesentlicher Streitpunkt zwischen den Fraktionen im Bundestag ist die so genannte Bagatellgrenze. Der von der Bundestagsverwaltung ausgearbeitete Vorschlag sieht vor, dass Nebeneinkünfte nicht offengelegt werden müssen, wenn sie unter der Summe von 10.000 Euro pro Jahr bleiben. Einkünfte unter 1.000 Euro sollen dabei gar nicht eingerechnet werden. Sie wären also für die Öffentlichkeit nicht sichtbar, auch wenn sie zusammenaddiert 10.000 Euro überschreiten. Zwanzig Vorträge mit jeweils 1.000 Euro Honorar würden aus dem Blick der Öffentlichkeit verschwinden.

Ein anderer Streitpunkt dreht sich um die Frage, wieviel Transparenz in den oberen Einkommensbereichen herrschen soll und in welchen Stufen Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen. Der Vorschlag der Bundestagsverwaltung sieht hier insgesamt 10 Stufen vor, wobei die oberste Stufe nach oben offen ist und bei 150.000 Euro beginnt.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist mit einem eigenen Eckpunktepapier am Montag darüber hinausgegangen und fordert nun eine Offenlegung „auf Euro und Cent“, also ohne Stufen und Obergrenzen. Dabei soll es aber eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro geben, jedoch mit der Bedingung, dass alle Einkünfte unter dieser Grenze angezeigt werden müssen, sobald die 10.000 Euro als Summe aller Einkünfte in einem Jahr überschritten wird.

Unsere Forderungen

  • Die Nebeneinkünfte der Abgeordneten müssen betragsgenau ohne Obergrenze offengelegt werden. Die Bagatellgrenze darf keine neuen Transparenzlücken im unteren Einkommensbereich reißen.
  • Anwälte und Berater müssen zumindest die Branche ihrer Kunden oder Klienten anzeigen. Die Möglichkeit dazu ist in § 1, Abs. 5 der Verhaltensregeln bereits gegeben.
  • Sonderregeln für Vorträge: Hier ist nicht der Vertragspartner – das sind oft
    Redneragenturen – anzuzeigen, sondern der Auftraggeber.

Hier finden Sie unsere Pressemitteilung (pdf) sowie dazugehörige Factsheets zu Nebeneinkünften (pdf) und zur Abgeordnetenbestechung (pdf), die wir an die Journalistinnen und Journalisten verteilten.

Noch bis 18 Uhr (16. Oktober): Machen Sie mit uns Druck und unterschreiben Sie unseren Appell gegen Abgeordnetenbestechung und für Transparenz bei Nebeneinkünften!

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