Die Sammlung der Unterschriften ist beendet. Bilder von der Übergabe gibt es hier.
Wir starten heute eine Protestaktion gegen die drohende Verschleierung von Nebentätigkeiten von Politikern. Gemeinsam mit Transparency International, Campact und Mehr Demokratie wollen wir verhindern, dass in Zukunft die Abgeordneten einzelne Nebenverdienste unter 10.000 Euro nicht mehr offen legen müssen. Bereits am kommenden Donnerstag (12. Mai!) berät darüber der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages.
Weitere Hintergrund-Infos zur Aktion
In Zukunft sollen Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten unter 10.000 Euro nicht mehr veröffentlichungspflichtig sein. Das hätte dramatische Auswirkungen:
Zehn Vorträge im Jahr zu je 9.000 Euro könnte ein Abgeordneter für zehn unterschiedliche Unternehmen einer Branche halten. Trotzdem würde niemand etwas von den 90.000 Euro Nebenverdienst erfahren.
Das könnte das Ergebnis der im Bundestag geplanten Neuregelung der Veröffentlichungspflicht für Politiker-Nebeneinkünfte sein. Wir fordern deswegen, dass Nebeneinkünfte ab 1.000 Euro pro Auftraggeber auch weiterhin veröffentlicht werden müssen.
10.000 Euro sind keine Peanuts
Am 14. April beschloss die Rechtstellungskommission des Ältestenrates im Bundestag, die Angaben zu Nebeneinkünften der Abgeordneten neu zu regeln. Zunächst war die Erleichterung groß: Endlich sollen die Nebenverdienste umfassender und genauer aufgeschlüsselt werden. Neben wichtigen Verbesserungen stellt sich jedoch bei genauerer Betrachtung heraus, dass mit der geplanten Neuregelung ein riesiges, neues Schlupfloch droht.
Hier klafft die Tranzparenzlücke: einzelne Verdienste unter 10.000 Euro pro Auftraggeber müssen nicht angegeben werden, auch wenn sie zusammengezählt hohe Summen ergeben. So kann ein Abgeordneter im Jahr diverse Vorträge oder Beratungsaufträge verschiedener Unternehmen für jeweils 9.900 Euro annehmen, ohne dass jemand etwas davon erfährt. Dies ist besonders dramatisch, wenn viele Aufträge aus einer Branche kommen und der Verdacht nahe liegt, dass die Unabhängigkeit des Abgeordneten in Frage steht.
Gut bezahlte Vorträge oder Beratungsaufträge sind heute schon ein beliebtes Lobbyinstrument. Die Transparenzlücke unter 10.000 Euro macht dieses Instrument noch attraktiver. Bisher lag die Veröffentlichungsgrenze für solche einmaligen Einnahmen bei 1.000 Euro. Wir wollen verhindern, dass diese Grenze auf 10.000 Euro angehoben wird.
Auf der Homepage des Bundestages können alle Bürger die Nebenverdienste ihrer Abgeordneten einsehen. Ein Blick auf die Nebenverdienste etwa von Peer Steinbrück und Guido Westerwelle (vor seiner Tätigkeit als Außenminister) zeigt deren häufige Einnahmen durch Vorträge und Beratungstätigkeiten. Viele davon würden nach der neuen Regelung nicht mehr auftauchen.
Der vorliegende Vorschlag des Ältestenrates enthält auch wichtige Verbesserungen. Erfuhr die Öffentlichkeit bisher nichts darüber, was Abgeordnete oberhalb von 7.000 Euro verdienen, sollen die Abgeordneten zukünftig in sieben Stufen bis 150.000 Euro jährlich Angaben über ihre Nebeneinkünfte machen. Hohe Nebenverdienste schlüsselt das neue Modell nun bis 150.000 Euro im Jahr auf. Eine konsequent transparente Neuregelung sollte aber dafür sorgen, dass auch Großbeträge über 150.000 Euro beziffert werden müssen und alle Angaben mindestens in 10.000-Euro-Schritten erfolgen.
Ihr Abgeordneter sponsored by…?
Eine Reform der Nebeneinkünfte, die mehr verschleiert als sie aufhellt, ist eine Mogelpackung. Jede/r Wähler/in hat das Recht zu erfahren, welchen Nebentätigkeiten die Abgeordneten nachgehen. So können Bürger Interessenkonflikte und Abhängigkeiten erkennen und ihre Wahl danach ausrichten. Nur eine konsequente Offenlegung der Nebeneinkünfte bekämpft den Wirtschaftslobbyismus im Parlament wirkungsvoll.
Vor vier Jahren trat Campact gemeinsam mit Lobby Control, Transparency International und Mehr Demokratie erfolgreich dafür ein, dass die Bürger überhaupt einen Einblick in Politiker-Einkünfte erhalten. Auf eine Verschärfung der Auskunftspflicht durch den Bundestag klagten mehrere Abgeordnete. Damals entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten einer Veröffentlichung der Nebeneinkünfte aller Abgeordneten. Nun wird der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages am kommenden Donnerstag, den 12. Mai vermutlich über den Beschluss zur Neuregelung abstimmen. Unterzeichnen Sie den Eil-Appell an die Mitglieder des Ausschusses. Die Chance auf eine umfassende Neuregelung ist jetzt gegeben. Transparenz beginnt nicht erst bei 10.000 Euro!
Info-Links:
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