Parteienfinanzierung

Illegale Parteispenden: Gefährliche Koalition von Klöckners CDU und AfD

Die CDU geht gegen Strafen vor, die sie wegen illegaler Parteispenden des Geheimagenten Werner Mauss zahlen musste. Die Bundestagsverwaltung ist der CDU im Fall Mauss schon viel zu weit entgegengekommen. Doch die Partei will noch mehr und geht dabei eine Interessenkoalition mit der AfD ein – gegen geltendes Recht. Setzen die Parteien sich durch, würde das verdeckter Wahlbeeinflussung aus dem Ausland durch anonymisierte Spenden Tür und Tor öffnen.
von 19. März 2019

Die rheinland-pfälzische CDU-Chefin Julia Klöckner und AfD-Chef Jörg Meuthen in einer Talkrunde. Foto: Deutsche Bank/ „Dietmar Bartsch, Anton Hofreiter, Julia Klöckner, Jörg Meuthen und Ali Aslan“/ Flickr/ CC BY-NC-ND 2.0 von Deutsche Bank Creative Commons Lizenzlogo

Medienberichten zufolge geht die rheinland-pfälzische CDU auf juristischem Wege gegen Strafbescheide der Bundestagsverwaltung vor, die diese wegen illegaler Parteienfinanzierung gegen sie verhängt hat. Konkret geht es um verdeckte Spenden des früheren Geheimagenten Werner Mauss, die dieser teils unter falschem Namen, teils anonym über Strohleute aus seinem panamesischen Auslandsvermögen getätigt hatte (wir berichteten). Die Bundestagsverwaltung ist der CDU bereits in einem Maße entgegengekommen, das aus unserer Sicht verfassungswidrig und politisch gefährlich ist – doch die Klöckner-CDU fordert mehr. Ihr Vorgehen erinnert an die AfD: Beide Parteien wollen nicht einsehen, dass verdeckte Wahlbeeinflussung aus dem Ausland durch anonymisierte Spenden in Deutschland illegal sind. Doch sie ist aus gutem Grund verboten: Solche manipulativen Eingriffe bedrohen die Demokratie massiv.

Der Fall Werner Mauss

Über mindestens acht Jahre flossen rund 135.000 Euro Spenden des Geheimagenten Werner Mauss an die rheinland-pfälzische CDU. Das Geld stammt aus einer in Panama angesiedelten Briefkastenfirma und wurde über eine Eisenacher Anwaltskanzlei geschleust, die offiziell als Spender auftrat. Nach eigenen Angaben verfügt Mauss im Geldwäsche-Paradies Panama über einen millionenschweren Fonds, der von „einem Geheimbund westlicher Geheimdienste“ bestückt worden sei. Nach deutschem Recht dürfen Deutsche zwar aus ihrem Auslandsvermögen an deutsche Parteien spenden – doch nur, wenn sie dies auf direktem Wege tun, nicht über Mittelsleute wie im Fall Mauss (PartG §25 Abs. 2 Nr. 3a). Aus mehreren Überweisungsträgern ging jedoch hervor, dass die Eisenacher Kanzlei Geld aus Panama weiterleitete – die CDU hätte die Gelder deshalb nicht annehmen dürfen.

Begünstigte der Spenden waren insbesondere der CDU-Kreisverband Cochem und dessen Bundestagsabgeordneter Peter Bleser. Bleser spielte eine befürwortende Rolle, als Mauss 2014 beim BKA Ausweisdokumente für seine Familie unter dem Tarnnamen Nelson beantragte, möglicherweise auch bei der Erteilung von Baugenehmigungen auf Mauss‘ Cochemer Grundstück (welches ebenfalls der panamesischen Briefkastenfirma gehört). Den Tarnnamen Nelson nutzte Mauss selbst bereits seit den 90er Jahren und spendete unter diesem falschen Namen auch zwei Mal für Blesers Wahlkreis. (Einen Überblick der Parteispenden-Affäre finden Sie hier.)

Zunächst hatte die CDU die von der Bundestagsverwaltung verhängten Strafzahlung wegen Annahme illegaler Spenden in Höhe von 112.000 Euro akzeptiert. Doch dann entschied sie sich anders und reichte, wie kürzlich bekannt wurde, Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht ein. Aus unserer Sicht sollte sie diese schleunigst zurückziehen.

Spenden unter Tarnnamen verstoßen gegen das Grundgesetz

Die Bundestagsverwaltung hat sich die CDU-Argumentation bereits ein Stück weit zu eigen gemacht: Sie hat Mauss-Spenden, die dieser unter dem Tarnnamen Richard Nelson überwies, als legal akzeptiert. Das ist höchst bedenklich. Denn auch wenn einzelne Behörden wissen, wer hinter einem Tarnnamen steckt, weiß die Öffentlichkeit es nicht – sonst wäre der Schutz, den ein Tarnname gewähren soll, schließlich keiner. Es ist aber die Öffentlichkeit, die wissen muss, wer an Parteien spendet. Da lässt Artikel 21 Grundgesetz keinen Spielraum für Interpretation – dort heißt es klipp und klar: Parteien müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft ablegen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass es bei den Transparenzvorschriften um das Recht der Wählerinnen und Wähler geht, sich über die finanziellen Hintergründe der Parteien zu informieren – und nicht um das Recht einzelner ausgewählter Behördenmitarbeiter. Wenn die Bundestagsverwaltung nun die Transparenzpflicht im Fall Mauss so auslegt, dass sie nur gegenüber Behörden besteht, nicht aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, steht das also im Widerspruch zum Grundgesetz.

Zudem ist überhaupt nicht plausibel, warum die Schutzmaßnahme für einen Geheimdienstler im Rahmen der Parteienfinanzierung berücksichtigt werden sollte. Mauss durfte den Tarnnamen nur im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Sicherheitsbehörden führen – das heißt, um verdeckt für deutsche Interessen ermitteln zu können, nicht um verdeckt an deutsche Parteien zu spenden. Es ist schließlich nicht Aufgabe der deutschen Geheimdienste, deutsche Parteien zu finanzieren – erst recht nicht auf verdecktem Wege. Ganz im Gegenteil ist es Aufgabe von Politikern, die Geheimdienste zu kontrollieren – und da darf es nicht sein, dass sie verdeckt Geld von den zu Kontrollierenden zugesteckt bekommen. Eine Reihe von Skandalen rund um BND und Verfassungsschutz hat zur Genüge gezeigt, wie schwierig bis unzureichend die demokratische Kontrolle der Dienste ist. Vor diesem Hintergrund ist es ein Spiel mit dem Feuer, wenn die Bundestagsverwaltung getarnte Geldflüsse von Geheimdienstlern an ihre Aufseher absegnet.

Das geltende Recht sagt: Wer seinen Namen nicht nennen will, darf einer Partei maximal 500 Euro spenden. Denn in einer Demokratie wird mit offenem Visier gespielt. Wer diese Regel nicht anerkannt, darf nicht mitspielen – denn sonst geht das Spiel kaputt. Das heißt: Wenn ein Herr Mauss, Katz oder Hundt sich nicht zu seinen fünfstelligen Spenden bekennen will – aus welchen Gründen auch immer – muss er es eben bei Spenden von 500 Euro an die Partei seiner Wahl belassen.

CDU will mehr – gegen geltendes Recht

Der CDU reicht das schon viel zu weit gehende Entgegenkommen durch die Bundestagsverwaltung aber noch nicht. Sie will noch einen Schritt weiter und auch die Spenden „legalisieren“, die Werner Mauss aus seiner panamesischen Briefkastenfirma Nolilane über die Erfurter Kanzlei an die Partei schleuste. Das Gesetz sagt dazu zwei Dinge ganz klar und deutlich:

1. Bei weitergeleiteten Spenden muss der Auftraggeber klar erkennbar sein.
Schon das ist bei einer Spende von einer Briefkastenfirma, die in einer Steueroase angesiedelt ist, sehr problematisch. Solche Firmenkonstrukte dienen ja gerade dazu, Geld zu waschen und seine wirklichen Besitzer zu verschleiern. Darüber hinaus hätte die CDU die Spende „im Auftrag von Nolilane“ als Nolilane-Spende verbuchen und den Namen Nolilane in ihrem Rechenschaftsbericht nennen müssen. Das hat sie aber nicht getan, sondern die Namen der deutschen Strohleute in ihrem Rechenschaftsbericht aufgeführt. Ein klarer Regelverstoß, mit dem sie es der Öffentlichkeit zusätzlich erschwert hat, dem wahren Geldgeber auf die Spur zu kommen.

2. Deutsche dürfen aus ihrem Auslandsvermögen nur spenden, wenn sie es auf direktem Wege tun – und eben nicht über Strohleute wie im Fall Mauss.
Sinn dieser Regel ist es, verdeckte Einflussnahme aus dem Ausland zu unterbinden. Zu welchen Zerreißproben solche manipulativen Eingriffe führen können, wurde in den letzten Jahren in mehreren Demokratien sichtbar – ob in den USA, Großbritannien, Frankreich, Australien, Spanien und auch in Deutschland. In den drei erstgenannten Fällen stehen russische Kräfte im Visier der Ermittlungsbehörden, im Fall Australien sind es chinesische, im Fall Spanien handelt es sich um eine iranische Organisation. Hierzulande geht es um die „Swiss Connection“ der AfD, die mehrere Millionen Euro anonymer Geldgeber in Wahlkämpfe gepumpt hat.

In diesem Kontext gewinnt die Forderung von Klöckners CDU ernorme zusätzliche Brisanz: Die demokratische Welt macht sich berechtigte Sorgen über intransparente Einflussnahme aus dem Ausland, und viele Politiker – auch in der CDU – zerbrechen sich den Kopf, wie solcher Manipulation Einhalt geboten werden kann. Doch Klöckner will durchsetzen, dass Geheimdienstler deutschen Parteien Geld aus dem Ausland im Verborgenen zuschustern können! Gerade bei einer Konstellation wie im Fall Mauss, bei dem die Herkunft seiner panamesischen Gelder überaus fragwürdig ist, wären maximale Transparenz und strikte Einhaltung des Spendenverbots notwendig.

Klöckner verfolgt das gleiche Ziel wie die AfD

Auch gegen die AfD wird wegen verdeckter Auslandsspenden ermittelt. Die Bundestagsverwaltung hat bereits erste Strafbefehle in Höhe von 400.000 Euro angekündigt, weitere zeichnen sich ab. Und auch die AfD will in den illegalen Geldflüssen nichts Unrechtes erkennen, sondern gegen die angedrohten Strafzahlungen juristisch vorgehen.

Die Klöckner-CDU und die AfD verfolgen damit dasselbe Ziel: Auslandsspenden über Strohleute, die den wahren Auftraggeber tarnen, „legalisieren“ – zumindest soweit die Partei selbst davon profitiert. Kämen die beiden Parteien mit ihrer „Argumentation“ durch, würde das verdeckter Wahlmanipulation aus dem Ausland Tür und Tor öffnen. Wir rufen deshalb die CDU auf, ihre Klage zurückzuziehen.

Ist Julia Klöckner eigentlich klar, welche gefährliche Tragweite das Vorgehen ihres Landesverbands hat? Ist sie bereit, den Schutz der Demokratie für ein paar Tausend Euro preiszugeben? Wir werden sie fragen und hier berichten – also bleiben Sie dran.

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