Parteienfinanzierung

Meuthens heimliche Helfer

Anonyme Geldgeber unterstützen die AfD seit Langem mit millionenschweren Wahlkampfhilfen. Nun wurde bekannt, dass die Schweizer Goal AG auch Anzeigen und Großplakate für den AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen geschaltet hat. Meuthen hat diese Unterstützung bisher verheimlicht und nicht als Parteispende deklariert. Es besteht der Verdacht auf illegale Parteispenden.
von 30. August 2017

Anonyme Geldgeber unterstützen die AfD seit Langem mit millionenschweren Wahlkampfhilfen. Nun wurde bekannt, dass die Schweizer Goal AG auch Anzeigen und Großplakate für den AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen geschaltet hat. Meuthen hat diese Unterstützung bisher verheimlicht und nicht als Parteispende deklariert. Es besteht der Verdacht auf illegale Parteispenden.

Das Grundgesetz ist ziemlich eindeutig: Die Parteien müssen Rechenschaft darüber ablegen, wer sie finanziell unterstützt. Denn wenn Politik und Wahlen durch anonyme Gelder beeinflusst werden, ist das Gift für die Demokratie. Das sieht die AfD offensichtlich anders. Seit Monaten lässt sich die Partei in Wahlkämpfen aus dubiosen Quellen unterstützen und treibt dabei ein Katz-und-Maus-Spiel mit der Öffentlichkeit. Jüngstes Beispiel: AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen.

Nach Recherchen des ZDF Magazins Frontal 21 und des Recherchezentrums Correctiv hat die Schweizer PR-Agentur Goal AG eine Großplakat- und Anzeigenkampagne für Meuthen finanziert. Die unter Europas Rechtspopulisten beliebte Goal AG ließ im Januar 2016 anlässlich der Landtagswahl in Baden-Württemberg Werbung für Meuthen im Wert von rund 4500 Euro in einem Anzeigenblatt schalten. Meuthen gab in einer Freistellungserklärung vom 11.2.2016 sein Einverständnis dazu. Auch Großplakate für Meuthen wurden von der Schweizer Agentur gestaltet und finanziert. Nach Einschätzung von LobbyControl handelt es sich dabei um eine Sachspende im Sinne des Parteienrechts.

Anzeige der Goal AG für Jörg Meuthen, Frontal21 vom 29.8.2017

Anzeige der Goal AG für Jörg Meuthen in lokaler Wochenzeitung. Quelle: Frontal 21 vom 29.8.2017 von Frontal 21

Verdacht illegaler Strohmann-Spenden

Die Goal AG hat bereits die AfD-Politiker Markus Pretzell und Guido Reil mit Geldzahlungen beziehungsweise Plakaten unterstützt. Brisant: Im Fall von Pretzell hatte Goal-Chef Alexander Segert gesagt, dass das Geld von einem Kunden der Agentur stamme. Reil wiederum hat ausgesagt, dass die Goal AG für die Großplakate im NRW-Wahlkampf einen „Auftraggeber“ gehabt hätte. Die Agentur habe aber nicht gesagt, wer das sei.

Plakat mit Guido Reil. Collage von Ivo Mayr / Correctiv

Das Parteiengesetz verbietet anonyme Spenden, auch anonyme Sachspenden. Guido Reils eigene Aussagen legen nahe, dass es sich hier um verbotene Strohmann-Spenden handelt. Angesichts der Parallelen zwischen den Unterstützungsaktionen für Jörg Meuthen und Guido Reil drängt sich der Verdacht auf, dass auch im Falle der Kampagne für Meuthen das Geld von anonymen Dritten kam – und Meuthen diese Unterstützung nicht hätte annehmen dürfen.

Meuthen muss jetzt vollständig aufklären, welche Maßnahmen die Goal AG zu seinen Gunsten durchgeführt hat, wie er darin eingebunden war und was er über die Finanzierung wusste. Die Goal AG wiederum hat bislang nicht auf eine Anfrage von LobbyControl geantwortet, von wem ihre Unterstützung von Jörg Meuthens Wahlkampf 2016 bezahlt wurde.

Meuthen versucht, das Parteiengesetz zu umgehen

Gegenüber Frontal21 hat Meuthen die Anzeigen und Großplakate eingeräumt und behauptet, dass die Aktionen der Goal AG „nach eingeholter sorgfältiger juristischer Beurteilung weder eine Parteispende für die AfD noch eine Spende für mich persönlich“ darstellen würden. Solange Meuthen nicht erklärt, auf welcher Basis diese Einschätzung beruht, ist seine Aussage nur als unbelegte Schutzbehauptung zu werten. Mit der Unterzeichnung einer Freistellungserklärung hat Meuthen an den Unterstützungsaktionen mitgewirkt und sie akzeptiert. Er kann sich deshalb nicht darauf berufen, dass es sich um eine unabhängige Aktion der Goal AG gehandelt habe.

Freistellungserklärung von Meuthen für Anzeigen der Goal AG.

Freistellungserklärung von Meuthen für Anzeigen der Goal AG. Quelle: Correctiv/ Frontal21

Sachspende auch ohne explizite Beauftragung

Genau das versucht Meuthen offensichtlich zu tun. Die Heilbronner Stimme zitiert Meuthen heute mit dem Satz:„Es gab keine Beauftragung von mir und es war deswegen auch keine Spende.“

Das ist so nicht richtig. Extern geschaltete Anzeigen und Plakate können auch ohne Beauftragung als Sachspende gewertet werden. Als „Einnahme“ einer Partei nach § 26 Parteiengesetz gelten auch „Maßnahmen durch andere, mit denen ausdrücklich für eine Partei geworben wird“. Dies aber nur, wenn die „Übernahme“ einer solchen Maßnahme vorliegt. Mit der Freistellungserklärung hat Meuthen die rechtliche Verantwortung für die Anzeigen der Goal AG übernommen. Damit liegt eine solche Übernahme vor – auch ohne formale Beauftragung.

Die Bundestagsverwaltung prüft bereits

Endgültig zu klären hat dies nun die Bundestagsverwaltung, die für die Kontrolle der Parteienfinanzierung zuständig ist. Sie prüft bereits, ob die von der Goal AG erstellte Webseite als Parteispende zu verstehen ist. Meuthen hat dazu bereits eine juristische Stellungnahme eingereicht. Nach eigener Aussage mit dem Inhalt, dass die Webseite „keine Parteispende im Sinne des Parteiengesetzes“ sei. Er verweigert aber jede Auskunft darüber, auf welcher Argumentation diese Einschätzung beruht. Wir hatten der Bundestagsverwaltung den Fall der Webseite bereits Ende Mai ohne Nennung Meuthens in anonymisierter Form vorgelegt und gefragt, ob ein Landtagskandidat diese Erstellung der Webseite als Sachspende für die Partei verbuchen lassen müsste. Die Antwort war ein knappes „Ja“.

Wenn Meuthen wirklich stichhaltige Argumente hätte, warum die Unterstützung der Goal AG keine Parteispende sein sollte, sollte er diese jetzt veröffentlichen. Denn angesichts der inzwischen bekannten Fakten bleibt seine Position sonst kaum nachvollziehbar.

Meuthen als Vorreiter für mehr Intransparenz

Neben der endgültigen juristischen Bewertung ist zudem brisant, dass Meuthen mit seinem Vorgehen versucht, die parteienrechtlichen Transparenzregeln zu umgehen. Wenn Meuthen – unwahrscheinlicher Weise – mit seinem Vorgehen durchkommen sollte, würden die Transparenzregeln weitgehend ausgehöhlt. Dann wären komplette Wahlkampagnen im Look einer Partei von der Rechenschaftspflicht der Parteien ausgenommen, selbst wenn hochrangige Parteipolitiker daran mitwirken und diesen Kampagnen zustimmen würden. Hauptsache, die Partei würde sie nicht offiziell beauftragen. Jeder Großspender könnte dann einfach eine Agentur mit Wahlwerbung beauftragen, um anonym zu bleiben.

Diese Situation wäre vollkommen inakzeptabel und würde dem Transparenzanliegen des Parteiengesetzes und des Grundgesetzes fundamental widersprechen.

Meuthen versuchte, die Unterstützung durch die Goal AG zu verschleiern

Meuthen hat zudem noch im Mai versucht, das Ausmaß der Unterstützung durch die Goal AG zu verschleiern. Damals hatte Frontal 21 gezeigt, dass die Goal AG die Meuthens Webseite für die Landtagswahl erstellt hatte (jmeuthen.de, bereits länger offline). Meuthen hatte dies LobbyControl gegenüber als „unentgeltlichen“ Freundschaftsdienst von Alexander Segert bezeichnet. Auf die Frage nach weiteren Projekten der Goal AG für ihn hatte Meuthen damals geantwortet, dass er die Goal AG nicht mit Projekten beauftragt habe und keine geschäftliche Beziehungen zu der Agentur hatte. Wahrheitsgemäß hätte er schon damals die weitere Unterstützung durch die Goal AG offenlegen müssen.

Das Versteckspiel der AfD muss ein Ende haben

Mit den neuen Recherchen von Frontal21 und Correctiv hat das Thema Wahlwerbung aus anonymen Quellen nun unwiderruflich den AfD-Vorstand erreicht. Mit Meuthen wusste ein AfD-Vorstandsmitglied von Anfang an, dass die Goal AG im Verborgenen den Wahlkampf der AfD unterstützte.

„Herr Meuthen hat die Unwahrheit gesagt“: Annette Sawatzki im Interview mit Frontal21. Quelle: ZDF/ Frontal21

Neben der direkten Unterstützung für einzelne AfD-Politiker war die Goal AG auch die treibende Kraft hinter der indirekten Wahlwerbung über den „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“. Der Verein hatte erstmals bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg Wahlzeitungen verteilt und Großplakate für die AfD geschaltet. Meuthen gab der Wahlzeitung „Extrablatt“ auch ein Interview. Die indirekte Wahlwerbung über den Verein und die direkte Unterstützung Meuthens lief also Hand in Hand. Ähnlich ist es im Fall Reil: parallel zu den Plakaten der Goal AG bietet der Verein dem AfD-Kandidaten über den Deutschlandkurier eine Plattform als Kolumnist und verteilt die für die AfD werbende Publikation in seiner Region.

Guido Reil spricht in seinen Aussagen interessanterweise von mehreren hochkarätigen AfD-Politikern, die von der Goal AG unterstützt worden wären. Es bleibt also die Frage, welche AfD-Politiker und -Politikerinnen noch von der Goal AG unterstützt wurden. Die AfD muss jetzt endlich aufklären, wie viel Geld aus anonymen Quellen für ihre vergangenen Wahlkämpfe geflossen ist, wer davon profitierte und wo das Geld herkam. Das Versteckspiel muss endlich ein Ende haben.


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