Dazu kommentiert Timo Lange, Sprecher von LobbyControl:
„Vor knapp drei Jahren wurde bekannt, dass Abgeordnete sich während der Pandemie durch Maskendeals mit Ministerien Millionen in die eigene Tasche wirtschafteten. Zu Recht war die öffentliche Empörung groß. Es ist daher sehr gut, dass ein solches Verhalten künftig strafbar sein soll. Dass die Ampelkoalition diesen überfälligen Schritt nun endlich geht, begrüßen wir sehr.
Die betroffenen Abgeordneten konnten die millionenschweren Provisionen damals letztlich behalten, die Ermittlungen mussten eingestellt werden. Selbst vom Bundesgerichtshof wurde daher Kritik am völlig unzureichenden Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch laut.
Mit der Einführung des neuen Straftatbestands der ‚unzulässigen Interessenwahrnehmung’ setzt die Ampel ein Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag um. Nach der Masken-Affäre hatte die große Koalition 2021 zwar das Strafmaß für Abgeordnetenbestechung erhöht, eine weitergehende Reform scheiterte damals aber am Widerstand der Union.
Der vorliegende Entwurf der Ampelfraktionen ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern den Bundestag jedoch auf, bei der weiteren parlamentarischen Beratung sorgfältig vorzugehen, damit nicht beim nächsten Skandal erneut Strafbarkeitslücken sichtbar werden. Der Bundestag sollte entschieden handeln und die Strafbarkeit der Abgeordnetenkorruption umfassend reformieren.“
Hintergrund
Der Gesetzentwurf steht am heutigen Donnerstag in 1. Lesung um 21.00 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Darin schlägt die Ampelkoalition den neuen Straftatbestand der „unzulässigen Interessenwahrnehmung“ als § 108f StGB als Ergänzung zum bisherigen und vielfach kritisierten § 108e StGB vor. Letzterer soll nach dem Willen der Koalition unverändert bestehen bleiben. Der Gesetzentwurf findet sich hier.