„Die Verhältnisse in der AfD sind haarsträubend. Die Hinweise auf verdeckte Geldzahlungen aus Russland an die beiden Spitzenkandidaten der Partei für die Europawahl verdichten sich immer weiter. Hinzu kommt der Verdacht auf Spionagetätigkeit eines engen Mitarbeiters Maximilian Krahs im Europaparlament. Die Verdachtsmomente sind schwerwiegend, wir dürfen uns einen solchen Angriff auf unsere Demokratie nicht gefallen lassen“, so Imke Dierßen, Politische Geschäftsführerin von LobbyControl.
LobbyControl fordert die zuständigen Behörden auf, Ermittlungen zu den mutmaßlichen Geldzahlungen einzuleiten. „Im Fall von Bystron steht auch ein Verstoß gegen das deutsche Abgeordnetengesetz im Raum. Der Bundestag muss nun zeigen, dass er aus der Aserbaidschan- und der Maskenaffäre gelernt hat. Er sollte das nun verschärfte Abgeordnetengesetz entschieden durchsetzen und ein Prüfverfahren einleiten“, fordert Dierßen.
Dem Spitzenkandidaten der AfD in der Europawahl, Maximilian Krah, wirft LobbyControl vor, nicht schon früher Konsequenzen für seinen inzwischen verhafteten Mitarbeiter gezogen zu haben. Die entsprechenden Hinweise lagen schon seit Langem vor. „Krah versucht sich wie schon bei den mutmaßlichen verdeckten Zahlungen aus prorussischen Kreisen mit wenig überzeugenden und teils widersprüchlichen Aussagen aus der Affäre zu ziehen. Es muss dringend geklärt werden, was Krah über die Aktivitäten seines engen und langjährigen Mitarbeiters wusste“, sagt Dierßen.
„Da Krah selbst Kontakte zur chinesischen Regierung pflegte, als Fürsprecher chinesischer Interessen im EU-Parlament auftrat und selbst den Anstoß für ein deutsch-chinesisches Lobbynetzwerk gab, sollten die AfD, das EU-Parlament und die zuständigen Behörden in Deutschland auch seine Rolle genau unter die Lupe nehmen. Sie müssen nun ein möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten von Krah selbst prüfen“, so Dierßen weiter. Gestern wurde bekannt, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bereits Vorermittlungen zu möglichen Geldzahlungen aus prorussischen und chinesischen Kreisen aufgenommen hat.
Die Verdachtsfälle zeigen aus Sicht von LobbyControl wie wichtig es ist, das strafrechtliche Instrumentarium gegen Abgeordnetenkorruption zu erweitern. Am heutigen Donnerstag steht die Verabschiedung des neuen Straftatbestands der „unzulässigen Interessenvertretung“ durch Abgeordnete in Bundestag, Europaparlament und Landtagen (§108f StGB) auf der Tagesordnung des Bundestags.
„Diese Reform ist überfällig, das zeigen die aktuellen Ereignisse erneut. Wir begrüßen sie daher sehr und fordern die Politik darüber hinaus auf, auch die Korruptionsprävention durch starke Transparenz- und Integritätsregeln und eine unabhängige Kontrolle und Durchsetzung zu stärken, sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland. Die von der EU-Kommission vorgelegte Antikorruptions-Richtlinie bietet dafür einen guten Ansatzpunkt“, sagt Imke Dierßen.
Hintergrund
- Über die Verwicklungen des nun verhafteten Mitarbeiters von Krah nach China berichtete t-online.de bereits im letzten Herbst.
- Über die Einleitung eines Vorermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen Krah berichtete zuerst der MDR.
- Heute Nachmittag um ca. 14:45 Uhr findet im Bundestag zudem eine Aktuelle Stunde zum Thema statt.
- Die Debatte zur finalen Verabschiedung des neuen Straftatbestands der unzulässigen Interessenvertretung durch Abgeordnete beginnt im Bundestag gegen 19 Uhr.