Die Bundestagsverwaltung geht Hinweisen nach, dass das Geld für die Kampagne tatsächlich nicht von Gerhard Dingler selbst stammt. Eine Spur führt zu dem Immobilien-Millardär Henning Conle, der bereits früher an verdeckten Parteispenden an die AfD beteiligt war.
Dazu kommentiert Timo Lange, Experte für Lobbyregulierung bei LobbyControl:
„Es ist gut, dass die Bundestagsverwaltung dem Verdacht einer illegalen Strohmannspende auf den Grund gehen will. Doch der Fall zeigt, dass unsere geltenden Regeln und Gesetze nicht ausreichen, so etwas von vornherein zu verhindern: Die Wahl ist gelaufen, die Plakatkampagne hat ihre Wirkung entfaltet. Da mögliche Rechtsbrüche nur mit großer Verzögerung aufgeklärt und sanktioniert werden können, sprechen wir uns für eine Obergrenze für Parteispenden aus. Mit einer solchen Obergrenze hätte eine solche Kampagne in der Form gar nicht stattfinden können.
Zugleich reichen die Strafvorschriften im Parteiengesetz nicht aus, um effektiv auch diejenigen zu verfolgen, die Spendenflüsse an Parteien bewusst zu verschleiern suchen. Der Versuch, Spendenflüsse zu verschleiern, ist bislang nicht strafbar. Das sollte sich ändern.
Die nächste Regierungskoalition sollte diese Punkte dringend angehen, auch mit Blick auf die im nächsten Jahr anstehenden wichtigen Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.“
Hintergrund
- Aktueller Bericht zur möglichen Strohmannspende auf Spiegel Online
- Hintergrund zu Henning Conle in der Lobbypedia