Die Ampel-Fraktionen im Bundestag haben sich nach langer Debatte auf eine umfassende Reform des Lobbyregister-Gesetzes geeinigt. Am morgigen Donnerstag wird im zuständigen Ausschuss über den Gesetzentwurf abgestimmt, der nach der öffentlichen Anhörung im September erneut geändert wurde. Die 2. und 3. Lesung im Bundestag ist für nächste Woche geplant.
Dem Lobbydruck nicht nachgegeben
Timo Lange von LobbyControl kommentiert: „Wir können der nun von der Koalition beschlossenen Verschärfung des Lobbyregister-Gesetzes sehr viel Gutes abgewinnen. Mit der Reform setzt die Ampel eines ihrer wichtigsten Versprechen aus dem Koalitionsvertrag im Bereich Transparenz und Demokratie um. Erfreulich ist, dass die Fraktionen dem starken Druck von verschiedenen Lobbyakteuren im Kern nicht nachgegeben haben, die zuletzt versucht haben, die Reform zu verwässern. Damit wird das Lobbyregister künftig deutlich aussagekräftiger. Wir sehen viele unserer Forderungen verwirklicht.“
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Die Änderungen im Detail
Künftig müssen Lobbyakteure genau angeben, welche Gesetze oder Regelungen sie beeinflussen wollen und grundlegende Stellungnahmen dazu veröffentlichen. Angaben zur Finanzierung werden breiter gefasst und können nicht mehr verweigert werden, auch die Information über die Ausgaben für Lobbyarbeit sind nun verpflichtend. Zudem wird künftig deutlich sichtbar, wenn ehemalige oder aktuelle Amts- oder Mandatsträger in der Bundespolitik für Lobbyorganisationen tätig sind.
Leider wird nicht alle Lobbyarbeit gegenüber den Bundesministerien erfasst, sondern nur bis hinunter zur Ebene der Referatsleitungen. Die im Koalitionsvertrag explizit angekündigte Einbeziehung der Referentinnen und Referenten wird damit nicht umgesetzt, obwohl diese maßgeblich an der Formulierung von Gesetzentwürfen beteiligt sind. Bedauerlich ist ebenfalls, dass die pauschalen Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Kirchen und Religionsgemeinschaften unverändert bestehen bleiben. Genau diese Ausnahmen hatten sowohl FDP als auch Grüne in der letzten Wahlperiode noch scharf kritisiert.
Lobby-Fußspur als Ergänzung zum Lobbyregister
„Wir erwarten von der Bundesregierung zudem nun wirklich zügig eine Regelung zur Erhöhung der Transparenz über die Beteiligung von Lobbyist:innen an der Gesetzgebung. Eine solche Lobby-Fußspur für Gesetze ist ebenfalls ein Versprechen des Koalitionsvertrages und eine wichtige Ergänzung zum Lobbyregister. Im Unterschied zum Lobbyregister verpflichtet diese nicht die Lobbyist:innen zu Transparenz, sondern die Ministerien. Wir wollen erfahren können, welche Treffen und Gespräche es mit Lobbyakteuren gab und welche Stellungnahmen für ein Gesetz berücksichtigt wurden,“ ergänzt Timo Lange, Experte für Lobbyregulierung.
Hintergrund
Über die Reform des Lobbyregister-Gesetzes soll kommende Woche im Bundestag final abgestimmt werden. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. März 2024.
Am 19. September 2023 fand eine öffentliche Anhörung im Bundestag zur Lobbyregister-Reform statt. Informationen inklusive der LobbyControl-Stellungnahme dazu hier.