Pressemitteilung

Integritätscheck der neuen EU-Kommissar:innen: Mangelhaft! 

Das EU-Parlament hat alle Anwärter:innen für die Posten der EU-Kommissar:innen zu den Anhörungen zugelassen. Vorangegangen ist dem ein Integritätscheck der Kandidat:innen durch den Rechtsausschuss.
von 14. Oktober 2024

Das EU-Parlament hat alle Anwärter:innen für die Posten der EU-Kommissar:innen zu den Anhörungen zugelassen. Vorangegangen ist dem ein Integritätscheck der Kandidat:innen durch den Rechtsausschuss. 

Nina Katzemich, Expertin für EU-Lobbyregulierung, erklärt: „Das Verfahren kann man leider nur als mangelhaft bezeichnen. Weder fand ein seriöses Prüfverfahren statt, noch gab es ein unabhängiges externes Beratungsgremium. Das EU-Parlament hat damit die Chance vertan, von vornherein für eine integre Kommission zu sorgen. Das ist eine schlechte Nachricht für die Bürger:innen der EU, weil die Kommissar:innen eine zentrale Rolle in der politischen Gestaltung der Politik der nächsten fünf Jahre einnehmen. Sie haben massiven Einfluss auf unseren Alltag – sei das bei Fragen zu Klimaschutz, Gesundheit oder Verbraucher:innenschutz. Eine Überprüfung der Kandidat:innen auf Herz und Nieren sollte da die Minimalanforderung sein.“

Unsere wichtigsten Kritikpunkte:

  • Die Regeln für das Prüfverfahren haben eine seriöse Überprüfung der Kandidat:innen verhindert: Informationen, die sich in Medien, aber nicht in den Interessenerklärungen der Kandidat:innen fanden, flossen nicht in die Bewertung ein. Damit hat das Parlament sich selbst in seiner Arbeit beschränkt.
  • Keine externen Expert:innen: 2019 war der Rechtsausschuss erstmals für die Überprüfung der Kandidat:innen zuständig. Auf Grundlage dieser Erfahrungen hatte er ein unabhängiges Beratungsgremium zur Überprüfung der Kandidat:innen gefordert. Das hat die EU-Kommission aber abgelehnt. 
  • Politisiertes Verfahren: Die großen Parteien hielten sich mit kritischen Fragen zu ihren gegenseitigen Kandidat:innen zurück. Aus Sorge, dass sonst im Gegenzug auch ihre eigenen Kandidat:innen durchfallen könnten. Aus Protest gegen dieses Vorgehen haben Grüne und Linke heute morgen sogar den Ausschuss verlassen.
  • Intransparenz: Die Interessenerklärungen werden während des gesamten Prozesses geheim gehalten.
  • Wenig Zeit: Die Mitglieder des Parlaments mussten die Interessenerklärungen der Kandidat:innen innerhalb weniger Tage checken.

Im Ergebnis wurden nun einige Kommissar:innen durchgewunken, deren Integrität schon bei einer Schnellrecherche in Frage steht. Das Verfahren zeigt ein weiteres Mal, wie notwendig eine unabhängige Kontrolle und Durchsetzung von Lobbyregeln ist, wie LobbyControl sie immer wieder einfordert.

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