Pressemitteilung

Interessenkonflikt im Sachverständigenrat: Veronika Grimms Aufsichtsratsmandat bei Siemens Energy

LobbyControl kritisiert die Wirtschaftsweise Veronika Grimm für einen potentiellen Interessenkonflikt, sollte sie wie geplant am Montag, 26.2., für den Aufsichtsrat von Siemens Energy kandidieren.

von 21. Februar 2024

LobbyControl kritisiert die Wirtschaftsweise Veronika Grimm für einen potentiellen Interessenkonflikt, sollte sie wie geplant am Montag, 26.2., für den Aufsichtsrat von Siemens Energy kandidieren. Sie sollte Abstand nehmen von ihrem Vorhaben oder auf ihre Tätigkeit im Sachverständigenrat verzichten. Zudem fordert LobbyControl, die Unvereinbarkeitsvorschriften im Gesetz für die Wirtschaftsweisen zu erweitern, um solche Interessenkonflikte künftig auszuschließen.

Laut Medienberichten kandidiert die Wirtschaftsweise Veronika Grimm am kommenden Montag für ein Aufsichtsratsmandat von Siemens Energy. Die Aufsichtsratstantieme liegen bei jährlich 120.000 Euro*. Das wird die Entlohnung für Grimms Professur deutlich übersteigen. Das gilt ebenfalls für die Aufwandsentschädigungen für die Arbeit im Sachverständigenrat. Sie verdient damit voraussichtlich künftig mehr bei einem Dax-Unternehmen als für ihren Beruf als Wissenschaftlerin und Beraterin der Bundesregierung.

Max Bank von LobbyControl kommentiert:

„Wenn Veronika Grimm in den Aufsichtsrat von Siemens Energy geht, dann sollte sie ihr Mandat als Wirtschaftsweise niederlegen. Wer die Bundesregierung in gesamtwirtschaftlichen Fragen berät, sollte nicht von einem Großunternehmen bezahlt werden und in dessen Gremien sitzen. Ein Interessenkonflikt liegt hier auf der Hand.“

Auch intern kritisierten die Mitglieder des Sachverständigenrats Grimm für ihr Kandidatur für den Aufsichtsrat von Siemens Energy und baten sie darum auf eines der Mandate zu verzichten, wie Table.Media zuerst berichtete.

Die bestehenden gesetzlichen Regeln verbieten zwar ein Aufsichtsratsmandat bei einem Dax-Konzern nicht. Gleichzeitig sehen sie bereits bestimmte Ausschlussgründe vor, die eine Unabhängigkeit insbesondere von wirtschaftlichen Interessen sicherstellen sollen. Konkret heißt es in der seit den Sechziger Jahren nicht geänderten Passage in §1 Absatz 3 SachvRatG: „Sie dürfen ferner nicht Repräsentant eines Wirtschaftsverbandes oder einer Organisation der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sein oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen.“

Max Bank weiter:

„Die Lobbyarbeit einzelner großer Unternehmen spielte in den 1960er Jahren des 20. Jahrhundert gegenüber der Lobbyarbeit von Verbänden eine untergeordnete Rolle. Das ist heute anders, entsprechend sollte das Gesetz auch hochdotierte Posten in Unternehmen untersagen. Darüber hinaus sollten Bundesregierung und Sachverständigenrat über weitere Complianceregeln beraten.“

*Korrektur (21.2.24): Der Verdienst für den Aufsichtsratsposten bei Siemens Energy beträgt nicht 200.000€, sondern 120.000€ plus ggf. weitere Zulagen. Das schmälert nicht den Interessenkonflikt und übersteigt weiterhin die anderen Verdienste.

Weitere Infos:

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Mitglied aus dem Sachverständigenrat gleichzeitig eine solche Funktion wahrnimmt. Auch die ehemaligen Ratsmitglieder Wolfgang Franz, Jürgen Donges und Beatrice Weder di Mauro hatten vergleichbare Mandate bei Wirtschaftsunternehmen, die ebenso problematisch waren.

Berichterstattung bei Table.Media, Die Zeit oder Handelsblatt

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