Union und SPD haben sich nach langen Verhandlungen über das Lobbyregister in wesentlichen Punkten geeinigt. Demnach soll die Lobbyarbeit gegenüber Ministerien bis zur Ebene der Unterabteilungsleiter registrierungspflichtig sein. Der exekutive Fußabdruck, mit dem die Ministerien verpflichtet werden sollen, die Beteiligung von Lobbyisten an Gesetzentwürfen öffentlich zu dokumentieren, soll nicht Teil der Regelung sein.
Timo Lange von LobbyControl kommentiert:
„Seit 15 Jahren trommeln wir für ein verpflichtendes Lobbyregister. Wir freuen uns, dass die Koalition sich nun in wesentlichen Punkten einigen konnte, nachdem die Verhandlungen mehrmals kurz vor dem Scheitern standen. Mit dem Lobbyregister ist ein wichtiger Schritt hin zu Transparenz im Lobbyismus gemacht, auch wenn es sich um einen Kompromiss handelt und wir uns deutlich mehr gewünscht hätten. So sollte Lobbyarbeit gegenüber Ministerien insgesamt registrierungspflichtig sein, das heißt auch gegenüber der Fachebene in den Referaten. Außerdem sollten Lobbyisten genauere Angaben machen müssen, worauf die Lobbyarbeit zielt. Auch die weiträumigen Ausnahmen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Kirchen sehen wir kritisch. Eine genaue Bewertung des Kompromisses ist erst möglich, wenn weitere Details bekannt sind, einige Punkte sind nach unseren Informationen noch offen.
Sehr bedauerlich ist, dass der exekutive Fußabdruck nun wohl auf die lange Bank geschoben wird. Er darf damit aber nicht vom Tisch fallen, denn er ist notwendig, um den Gesetzgebungsprozess für alle Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen und auch beim Lobbyregister auf eine möglichst gute Umsetzung drängen.“
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