Pressemitteilung

Lobbyregister-Reform ist erfreulich, aber Lobby-Fußspur fehlt

Am Freitag berät der Bundestag die Reform des Lobbyregister-Gesetzes (LobbyRG) in 1. Lesung. LobbyControl begrüßt den Gesetzentwurf, fordert aber zugleich die Ergänzung um die ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigte Regelung zur Erhöhung der Transparenz in der Gesetzgebung (exekutiver und legislativer Fußabdruck).

von 20. Juni 2023

Timo Lange, Sprecher von LobbyControl: „Wir sehen an vielen Stellen entscheidende Verbesserungen, durch die das Lobbyregister deutlich aussagekräftiger wird und auch Lücken geschlossen werden. Insbesondere erfreulich ist, dass Interessenvertretungen nun klar benennen müssen, welche Gesetze sie beeinflussen wollen, dass Lobbyagenturen Ziel und Umfang ihrer Aufträge transparent machen müssen und dass finanzielle Angaben nicht mehr verweigert werden können. Werden die Änderungen so umgesetzt, würde das deutsche Lobbyregister auch im internationalen Vergleich deutlich aufholen und sich sehen lassen können.“

Zu viele Ausnahmen bleiben

Doch an einigen Stellen bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen von LobbyControl zurück. Lange: „Bedauerlich ist, dass die Ampel sich nicht auf die Streichung der pauschalen Ausnahme von der Registrierungspflicht für so zentrale Akteure der Interessenvertretung wie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen einigen konnte. Im Koalitionsvertrag hatte man noch eine Reduzierung der Ausnahmen angekündigt. Die vollständige Ausnahme ist aus unserer Sicht weder verfassungsrechtlich geboten noch politisch sinnvoll.“

Kontrovers diskutiert wurde seit Inkrafttreten des aktuell geltenden Gesetzes die Frage, welche Angaben Interessenvertretungen zu ihrer Finanzierung machen müssen. Hauptsächlich von Spenden finanzierte Organisationen fürchteten einen Spendeneinbruch, wenn die Transparenz über Spenden zu groß ist. Die Ampel berücksichtigte diese Befürchtungen offenbar: Mit dem neuen Gesetz sollen Spenden erst dann offengelegt werden, wenn sie 10 Prozent der Gesamteinnahmen einer Organisation übersteigen.

Umstrittene Finanzangaben

Lange dazu: „Es ist richtig, dass die Ampel die bisher geltende Regelung zur Spendentransparenz nachbessert, sie ist unverhältnismäßig und zu pauschal. Die Ampel ist hier aber über das Ziel hinausgeschossen, eine angemessene Regelung zu finden. Mit der nun vorgeschlagenen Regelung werden auch sehr große Zuwendungen im Dunkeln bleiben. Das finden wir nicht richtig, insbesondere wenn das Geld von Unternehmen oder Verbänden stammt. Positiv ist allerdings, dass künftig auch weitere Finanzierungsquellen transparent gemacht werden müssen und die Angaben dazu und zu den Lobbyaufwendungen nicht mehr verweigert werden können.“

Das Fazit LobbyControl-Fazit zum Gesetzentwurf fällt unterm Strich positiv aus: „Insgesamt wurde die Reform des Lobbyregisters mit diesem Gesetzentwurf auf einen guten Weg gebracht. Der Bundestag hat nun noch die Chance, die bestehenden Schwachpunkte etwa bei den Ausnahmen anzugehen, sollte den Entwurf aber zugleich nicht weiter verwässern. Wichtig bleibt auch die Ergänzung um die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung zu einer Lobby-Fußspur für Gesetze“, so Lange.

Hintergrund

  • Eine detaillierte Bewertung der wichtigsten Neuerungen im Lobbyregister-Gesetz finden Sie hier.
  • Die Beratung zum Lobbyregister-Gesetz ist für Freitag, 14.40 Uhr angesetzt.
  • Im Ampel-Koalitionsvertrag steht zum Thema Lobbyregister und Fußspur konkret:
    "Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitern. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck). Die Regelung findet ihre Grenzen in der Freiheit des Mandats.“ (S.9)
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