In einer heute veröffentlichten Entscheidung bescheinigt sie dem Parlament eine schlechte Verwaltungspraxis und fordert es auf, diese abzustellen.
Grundlage war eine gemeinsame Beschwerde von LobbyControl, FragdenStaat, Corporate Europe Observatory (CEO) und SOMO: Das EU-Parlament hatte angeforderte Dokumente zum Digital Markets Act (DMA) erst nach Abschluss der Verhandlungen herausgegeben und so gegen seine Offenlegungspflichten verstoßen.
Proaktive Veröffentlichung empfohlen
Die Bürgerbeauftragte empfiehlt dem EU-Parlament, die sogenannten 4-Spalten-Dokumente, die den Fortschritt der Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission (dem sogenannten Trilog) zeigen, proaktiv zu veröffentlichen.
Felix Duffy, Campaigner bei LobbyControl, erklärt: „Die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten Emily O’Reilly ist eine Ohrfeige für das EU-Parlament. Mit seiner Verzögerungstaktik hat es die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft an den Verhandlungen zum Digital Markets Act behindert. Die Bürgerbeauftragte hat recht, wenn sie sagt, dass verzögerter Zugang verweigerter Zugang ist.“
EU-Parlament behinderte aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft
Duffy weiter: „Ein zeitnaher Zugang zu den Dokumenten der Trilog-Verhandlungen ist aber Voraussetzung dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungen der EU im Detail nachvollziehen und damit ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können. Die EU-Institutionen müssen daher die Empfehlung der Ombudsfrau ernst nehmen und die entsprechenden Dokumente proaktiv veröffentlichen.“
Hintergrund
- Imformationen der EU-Bürgerbeauftragten zur Untersuchung: https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/en/63316
- Hintergrundinformationen zur Beschwerde: https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-in-der-eu/geheime-eu-gesetzgebung-wir-reichen-beschwerde-ein-106472/
- Online-Appell: EU-Gesetzgebung darf keine Geheimsache sein! https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-in-der-eu/gesetzgebung-darf-keine-geheimsache-sein-2-105162/