Ein aus neun Verbänden bestehendes Bündnis kritisiert die Verzögerung bei der Transparenzgesetzgebung: Das Gesetz sollte ursprünglich zu Beginn der Legislaturperiode angestoßen werden. “Jüngste Aussagen aus dem Ministerium lassen daran zweifeln, ob die Ministerin überhaupt an dem Gesetz interessiert ist. Vor diesem Hintergrund fragt unser Bündnis: Wird das noch was, Frau Faeser?“, sagt Marie Jünemann, Bundesvorständin des Fachverbandes Mehr Demokratie.
“Transparentes staatliches Handeln ist nicht nur ein wichtiges Mittel gegen einseitige Lobbyeinflüsse zu Lasten des Gemeinwohls, es regt auch politische Beteiligung und Engagement an. Davon lebt unsere Demokratie. Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in die Demokratie sinkt und dagegen autoritäre, antidemokratische Politik immer mehr Zustimmung gewinnt, ist dies um so wichtiger. Wir erwarten daher von Ministerin Faeser und der Ampel, beim Transparenzgesetz nun schleunigst voranzukommen”, sagt Timo Lange von LobbyControl.
Transparenzgesetz ist überfällig
Ein Bundestransparenzgesetz ist nach Ansicht des Bündnisses überfällig. Deutschland hinkt hier im internationalen Vergleich hinterher. Transparenz ist ein wichtiges Merkmal einer modernen Demokratie. Sie macht das Handeln von Behörden, Parlamenten und politischen Akteur*innen nachvollziehbar und ermöglicht die wirksame Kontrolle der Exekutive.
Dem Transparenz-Bündnis gehören neben Mehr Demokratie auch der Deutsche Journalisten-Verband, das Netzwerk Recherche, Transparency International Deutschland, LobbyControl, die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, Wikimedia Deutschland, FragDenStaat und abgeordnetenwatch.de an. Vor einigen Monaten legte das Bündnis einen eigenen Entwurf für ein Transparenzgesetz vor. Er wird auf der Webseite www.transparenzgesetz.de vorgestellt.
Hintergrund
Die Ampelkoalition hatte im Koalitionsvertrag angekündigt, die Informationsfreiheitsgesetze „zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln“ zu wollen. Eigentlich wollte das Innenministerium bis Ende des Jahres 2022 die Eckpunkte vorstellen, wie Staatssekretär Dr. Markus Richter vollmundig bei einer Konferenz der Datenschutzbeauftragten erklärte. Davon ist nichts geblieben. Doch nun will die Ampel erst bis Ende 2024 einen Gesetzentwurf vorlegen. Das würde bedeuten, dass, womit das Gesetz erst 2025 eingeführt würde – so ist es einem Aktionsplan des Bundeskanzleramts zu entnehmen.
Vierter Nationaler Aktionsplan 2023 – 2025 im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership (Entwurf). URL: https://www.open-government-deutschland.de/resource/blob/1567548/2203222/
ceb9c802f7fb0f078c56d012c0f9d204/
vorentwurf-nap-4-kommentierung-data.pdf
?download=1