Pressemitteilung

Verhaltensregeln nach Katargate: EU-Parlament beschließt einige wichtige Verbesserungen

Nach neunmonatiger Debatte hat das EU-Parlament heute über eine neue Geschäftsordnung abgestimmt. Hintergrund war die Notwendigkeit, aus dem EU-Korruptionsskandal Konsequenzen für die Verhaltensregeln für die Abgeordneten zu ziehen.

von 13. September 2023

Kurz nach Bekanntwerden des Skandals hatte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola mit einem 14-Punkte-Plan notwendige Reformen vorgeschlagen. Seit die Fraktionsvorsitzenden diese im Februar 2023 bestätigten, hatte eine Arbeitsgruppe aus allen Fraktionen hinter verschlossenen Türen diskutiert.

Nina Katzemich, EU-Campaignerin bei LobbyControl, erklärt:

„Das EU-Parlament hat heute endlich Konsequenzen aus dem Katargate-Skandal gezogen und neue Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen. Zwar halten wir nach wie vor den gefundenen Kompromiss für zu schwach. Dennoch wurden ein paar wichtige Verbesserungen beschlossen.

Alle Abgeordneten müssen in Zukunft ihre Lobbytreffen veröffentlichen: Damit setzt das EU-Parlament neue Maßstäbe an Transparenz. Das ist nur angemessen für eine Institution, die den Interessen der Bürger:innen dienen soll, der aber mangels einer europäischen Öffentlichkeit viel weniger auf die Finger geschaut wird als in den Mitgliedstaaten. In Zukunft werden Lobbytreffen sowohl mit Akteuren aus dem Lobbyregister als auch mit Vertreter:innen von Drittstaaten veröffentlicht. Dies ist eine direkte Reaktion auf den Skandal.

Vermögenserklärungen: Zusätzlich zu Angaben über ihre Nebeneinkünfte müssen Abgeordnete nun auch – zu Beginn und Ende einer Wahlperiode – ihr Vermögen offenlegen. Eine massive Zunahme des Vermögens kann dann ein Hinweis auf mögliche Korruption sein. Dies ist die größte Ergänzung zu den 14 Punkten. EU-Abgeordnete aus 12 Ländern, darunter Frankreich, Italien, Polen und Rumänien, müssen bereits heute ihre Vermögen offenlegen.

Weitere kleinere Verbesserungen:

  • Die Sanktionen wurden zumindest ein wenig verschärft. Zum Beispiel können Abgeordnete nun bis zu 60 – statt vorher 30 – Tage ihren Anspruch auf das Tagegeld in Höhe von ca. 340 Euro verlieren, das sie für ihre Kosten an Sitzungstagen erhalten. Ob das auch genutzt wird, steht auf einem anderen Blatt. Bisher wurden die Strafgelder eher sparsam genutzt.
  • Die Definition von Interessenkonflikt wird ausgeweitet auf die Familie, das Gefühlsleben, die wirtschaftlichen Interessen oder andere private Interessen.
  • Ehemalige EU-Abgeordnete, die Lobbyarbeit bei einem Akteur im EU-Transparenzregister betreiben, bekommen keinen Zugangspass mehr ins EU-Parlament. Sie müssen sich damit anmelden wie alle anderen Lobbyist:innen auch.
  • Das Kontrollgremium des Parlaments für Interessenkonflikte, der Beratende Ausschuss, erfährt eine leichte Erweiterung seiner Kompetenzen. In Zukunft soll er beobachten, ob Verstöße gegen den Verhaltenskodex vorliegen und diese der Präsidentin melden. Verstöße dürfen nun auch direkt durch Dritte an den Beratenden Ausschuss gemeldet werden. Dieser kann der Parlamentspräsidentin Empfehlungen geben, wie sie sich in der Sache verhalten sollte.

Wir begrüßen diese Fortschritte. Zugleich bleibt das Parlament in wichtigen Aspekten weit hinter dem zurück, was nötig gewesen wäre, um Korruption oder Lobbyismus in der Grauzone einzudämmen.

Das betrifft zum einen die Nebentätigkeiten: Hier hätte es endlich einer Klarstellung bedurft, dass Nebentätigkeiten bei Anwaltskanzleien oder Beratungsfirmen, die im Brüsseler Lobbyregister eingetragen sind, als Lobbytätigkeiten einzustufen sind – und damit verboten. Immer noch gehen viele EU-Abgeordnete solchen Tätigkeiten nach. Solange sie erlaubt sind, wäre eine Mindestbedingung, dass Abgeordnete, die in solchen Tätigkeiten arbeiten, preisgeben müssen, für welche Kunden sie konkret tätig sind. Aber auch dieser Vorschlag konnte sich nicht durchsetzen. So bleibt weiter unklar, ob bei einer Nebentätigkeit ein Interessenkonflikt besteht und ob er sogar als Lobbynebentätigkeit verboten wäre.

Der Beratende Ausschuss hat zwar etwas mehr Kompetenzen, bleibt aber fast so zahnlos wie bisher. Sanktionen darf er lediglich empfehlen. Diese Empfehlung wird nicht veröffentlicht. Die Parlamentspräsidentin kann sie jederzeit in der Schublade verschwinden lassen.

Das Brüsseler Lobbyregister hat sich als ungenügend erwiesen, den Korruptionsskandal frühzeitig sichtbar zu machen. Die „Organisation Fight Impunity“ des Ex-Abgeordneten Antonio Panzeri hat sich nicht ins Lobbyregister eingetragen und genoss dennoch beste Zugänge ins Parlament. Zwar wurden hier an ein paar Stellschrauben gedreht. Insgesamt stellt sich aber weiterhin die Frage, wie das Lobbyregister endlich die Durchsetzungsfähigkeit erhält, die alle Lobbyist:innen zum Eintragen ins Register zwingt.

Die EU-Abgeordneten haben sich einen Kompromiss abgerungen und viele Abgeordnete haben sehr engagiert mitgearbeitet. Dass es trotzdem eher ein Kompromiss bleibt als ein großer Wurf, liegt vor allem an der EVP und vor allem der deutschen Unionsdelegation, die weitergehende Reformen nach Kräften blockiert hat.“

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