Dazu kommentiert Aurel Eschmann, Campaigner bei LobbyControl:
„Im Lobbyregister sind kaum Akteure registriert, die angeben, gegen eine Abschaffung von §218 StGB zu lobbyieren. Bundestagsabgeordnete berichten jedoch von regelmäßigen Kontaktaufnahmen. Gerade beim Verein ALfA e.V. haben die Recherchen von NDR und BR klare Indizieren dafür gesammelt, dass hier gegen eine Registrierungspflicht verstoßen werden könnte.
Auch der Dachverband der Bewegung, der Bundesverband Lebensrecht, ist erst seit kurzem im Lobbyregister registriert. Und das erst, nachdem die Bundestagsverwaltung ein Verfahren eröffnet hat. Doch es gibt Zweifel an der Plausibilität der Angaben: So werden zum Beispiel 0 Euro Lobbybudget angegeben.
Die Nichtregistrierung eines solchen Netzwerks kann verschiedene strategische Vorteile haben. Zum einen wissen kontaktierte Abgeordnete vielleicht nicht genau, wen sie vor sich haben. Zum anderen können Verbindungen und interpersonelle Überschneidungen verschleiert werden, sodass die Bewegung gesamtgesellschaftlich größer erscheint. Auch mögliche Finanzierungen aus dem Ausland können so besser geheim gehalten werden.
Es ist gut, dass die Bundestagsverwaltung bereits aktiv ist. Da es durchaus Hinweise auf eine systematische Umgehung des Lobbyregisters gibt, ist es wichtig, dass sie den gesamten Sektor genau in den Blick nimmt.“
Hintergrund
Hier finden Sie die Recherche von NDR und BR.