Seitenwechsel

Ein Jahr Karenzzeit-Gesetz: Entscheidendes Gremium endlich besetzt

Die Bundesregierung hat sich endlich darauf geeinigt, wer sie künftig beraten soll, wenn es um die Frage geht: Darf ein Regierungsmitglied nahtlos zu einem Unternehmen oder einem Verband wechseln? Die Besetzung des Beratungs-Gremiums dürfte eine entscheidende Rolle dabei spielen, wie das Karenzzeit-Gesetz in der Praxis umgesetzt wird.
von 22. Juli 2016
J. Patrick Fischer - CC-BY 3.0
Wird künftig Seitenwechsel von Regierungsmitglieder beurteilen: Theo Waigel, Bundesfinanzminister zwischen 1989 und 1998.

Seit Mitte 2015 gelten für Mitglieder der Bundesregierung neue Regeln für den Wechsel zu Unternehmen und Verbänden. Eine zentrale Rolle bei der Frage, ob eine Karenzzeit ausgesprochen wird, spielt laut Gesetz ein neu zu schaffendes Gremium, das eine öffentliche Beschlussempfehlung abgeben soll.

Besetzung des Gremiums war überfällig

Äußerst lange hat die Bundesregierung gebraucht, um auszuhandeln, wer genau in diesem dreiköpfigen Gremium sitzen soll. Nun zeichnet sich aber eine Entscheidung ab. Auf der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch konnte sich die Bundesregierung nach unseren Informationen nun auf einen Vorschlag einigen. Demnach soll das Gremium bestehen aus:

  • Dr. Theo Waigel, CSU, Bundesfinanzminister bis 1998
  • Krista Sager, Bündnis 90/Die Grünen, ehemalige Fraktionsvorsitzende und Senatorin in Hamburg
  • Dr. Michael Gerhardt, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht

Formal ernannt werden müssen die Gremienmitglieder vom Bundespräsidenten. Erst wenn das geschieht, kann das Gremium seine Arbeit aufnehmen.

Gremium braucht gute Arbeitsbedingungen

Damit das Gremium aber seine Rolle glaubwürdig ausüben kann, braucht es nicht nur drei Personen, sondern auch eine angemessene Ausstattung mit Ressourcen und Unterstützungspersonal. Gerade mit Blick auf die näher rückende Bundestagwahl 2017 ist mit einer größeren Zahl an Fällen zu rechnen, die das Gremium prüfen muss. Daher muss es nun so schnell wie möglich arbeitsfähig werden.

Ein starkes Gremium ist auch deshalb wichtig, weil das Karenzzeit-Gesetz an sich deutliche Schwächen aufweist. So ist sie mit bis zu 18 Monaten deutlich zu kurz. Außerdem fehlt es an Sanktionen, falls sich wechselwillige Minister oder parlamentarische Staatssekretäre nicht an die Regeln halten. Wir werden die weitere Umsetzung und vor allem praktische Anwendung des Gesetzes weiterhin aufmerksam beobachten.

Weitere Informationen:

Bild: J. Patrick Fischer, CC BY 3.0

Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.

Teilen

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar.

Pflichtfelder sind mit * markiert. Neue Kommentare erscheinen erst nach Freigabe auf der Webseite.

Durch Absenden des Kommentars akzeptieren Sie die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung.

Interesse an mehr Lobbynews?

Newsletter abonnieren!