Bußgelder und Geldauflagen

Mit einer Zuweisung an LobbyControl unserer Demokratie helfen

Als Strafrichter oder Strafrichterin, Staatsanwältin oder Staatsanwalt können Sie unsere Arbeit mit der Zuweisung von Bußgeldern und Geldauflagen nachhaltig unterstützen.

LobbyControl ist eine Initiative für Transparenz und Demokratie. Uns ist wichtig, dass in unserer Demokratie jede Stimme zählt. Deshalb muss bei politischen Entscheidungen das Gleichgewicht der Kräfte gewahrt sein. Das ist nicht immer der Fall. Wir setzen uns deshalb für mehr Transparenz und Lobbykontrolle ein. Wir sind dabei parteipolitisch neutral.

Ihre Zuweisung hilft dabei, unsere Demokratie zu schützen und zu verbessern. So gehen wir dabei vor:

  • Wir forschen nach und klären auf: Wir zeigen, wie Lobbyistinnen und Lobbyisten arbeiten, informieren über Strategien und Netzwerke und decken Fälle von fragwürdigem Lobbyismus auf.
  • Wir entwickeln Lösungen: Ein langer Atem und gute Vorbereitung sind das A und O für politische Veränderungen. Deshalb benennen wir nicht nur Probleme, wir liefern auch Lösungsansätze, um diese zu beheben.
  • Wir sprechen direkt mit den Verantwortlichen in der Politik: Wir überzeugen sie mit guten Argumenten, bringen unsere Forderungen ein und schlagen konkrete Verbesserungen vor.
  • Wir greifen ein und organisieren Protest: Wir sorgen dafür, dass es nicht bei schönen Worten in der Politik bleibt. Wir sammeln Unterschriften, nehmen an Diskussionen teil, vertreten unseren Standpunkt und gehen für unsere Forderungen auch auf die Straße.
  • Wir verbünden uns: Gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Deutschland und Europa treten wir für unsere Demokratie ein.

LobbyControl erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist bundesweit in allen Listen der Oberlandesgerichte als Empfänger von Geldauflagen vertreten.

Ihre Geldauflage ist bei uns in guten Händen. Wir garantieren Ihnen...

  • die zuverlässige und zügige Benachrichtigung über eingehende und ausstehende Zahlungen,
  • ein separates Geldauflagenkonto,
  • die strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen,
  • einen fristgerechten Rechenschaftsbericht über Höhe und Verwendung der Zuweisungen,
  • die ausschließliche Verwendung der eingegangenen Gelder für den Satzungszweck und
  • die anerkannte Gemeinnützigkeit mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln.

Die satzungsgemäße Verwendung unserer Mittel wird jährlich von einer externen Kassenprüferin und einem externen Wirtschaftsprüfer überprüft. Zusätzlich haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen, da wir großen Wert auf unsere Unabhängigkeit und auf Transparenz legen. Selbstverständlich sind wir selbst auch im deutschen Lobbyregister eingetragen und machen die dort geforderten Angaben. Ebenso sind wir im freiwilligen Transparenzregister der EU eingetragen.

Geldauflagenmaterial

Gerne senden wir Ihnen Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontonummer sowie die gewünschte Anzahl von speziellen Überweisungsträger mit der Aufschrift: "Keine Zuwendung i.S.D. § 48 EStDV / AZ:“ Bestellen Sie per E-Mail an birte.voelkel@lobbycontrol.de.

Wir würden uns sehr freuen, wenn unsere Arbeit Ihr Vertrauen findet und Sie uns mit einer Geldauflage unterstützen.

Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen zu Bußgeldern und Geldauflagen ist Iris Madeja, iris.madeja@lobbycontrol.de, Telefon 0221 995 71 50

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie haben ein Bußgeld auferlegt bekommen? Bei LobbyControl kommt Ihre Zahlung unserer Demokratie zugute. Unsere Demokratie bildet den Rahmen für unser tägliches Zusammenleben. Deshalb ist es wichtig, dass wir sie aktiv im Sinne von uns Bürgerinnen und Bürgern mitgestalten.

Hier einige wichtige Informationen zu Ihrer Zahlung:

  • Bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser Sonderkonto für Geldauflagen:
    BFS Sozialbank
    IBAN DE55 3702 0500 0008 0462 01
    BIC BFSWDE33XXX
  • Geben Sie unbedingt bei allen Zahlungen Ihr Aktenzeichen an. Nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zeitnah zu bestätigen.
  • Jede Zahlung wird dem Gericht bestätigt, ebenso werden nicht fristgerecht gezahlte Bußgelder angemahnt.
  • Falls Sie über Ratenzahlungen oder Aufschub verhandeln möchten, wenden Sie sich bitte unbedingt direkt an das Gericht. Wir dürfen gerichtliche Anweisungen nicht eigenmächtig ändern.
  • Ebenso wenig dürfen wir Ihnen für Ihre Zahlung eine Spendenbescheinigung ausstellen, denn sie ist nicht steuerlich absetzbar.
  • Bei Fragen zu Ihrem Zahlungsstand melden Sie sich bitte bei uns.

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